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Altersheim Trotte

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Wipkingen soll ein neues, zeitgemässes Altersheim erhalten. Das Bauprojekt wurde durch ein Rekursverfahren von Anwohnenden verzögert. Das Verwaltungsgericht hat im Dezember der Stadt Zürich Recht gegeben.

 


Das Altersheim Trotte entspricht nicht mehr den Anforderungen eines zeitgemässen Altersheimbetriebs. Die Raumstrukturen sind kleinmaschig und nach heutigen Normen zu eng und zu niedrig und darum vor allem für Personen mit Gehilfen problematisch. Die  Bewohnerzimmer verfügen über keine eigenen Nasszellen. Eine starre Gebäudestruktur steht der baulichen Erneuerung entgegen. Nach eingehenden Machbarkeits- und Kostenstudien des Amts für Hochbauten hat sich der Stadtrat darum für einen Ersatzneubau ausgesprochen.

Das aus dem offenen Projektwettbewerb siegreich hervorgegangene Projekt entwickelt die bewährte Wohnform Altersheim gemäss dem Wohnkonzept ServiceWohnen der Altersheime der Stadt Zürich konsequent weiter. Das Angebot an Dienstleistungen soll im Hinblick auf künftige Bedürfnisse der Bewohnerschaft flexibel gestaltbar und individuell wählbar sein. Synergien mit dem Quartier werden durch die Integration von externen Dienstleistungen im Altersheim angestrebt.

Die kompakte Gebäudeform ist ein Hauptmerkmal des vorliegenden Projektes. Sie wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes aus und ist gleichzeitig die Grundlage für das Erreichen des MINERGIE-P Standards. Trotz des kompakten Volumens gelingt es dem Neubau, differenziert auf die angrenzende Bebauung zu reagieren. Die sorgfältig ausgearbeiteten Grundrisse erlauben eine attraktive Ausrichtung der einzelnen Appartements mit Ausblick über die Stadt Zürich.

Der Neubau verfügt über 95 Einzimmer-Appartements, die individuell zu Zweizimmer-Appartements zusammen geschaltet werden können. Das grosszügige Restaurant öffnet sich zu einem attraktiven Aussenraum, der zwischen Nord- und Trottenstrasse aufgespannt wird und der Quartierbevölkerung offen steht.

Mit dem Erreichen des MINERGIE-P-ECO Standards wird der Ersatzneubau höchsten energetischen und ökologischen Anforderungen gerecht.

Projektorganisation
Bauherrschaft:
Stadt Zürich, Immobilien-Bewirtschaftung
Vertreten durch: Amt für Hochbauten
Betrieb: Altersheime der Stadt Zürich
Bauzeit:
noch offen
Architekten: Enzmann + Fischer AG, Zürich



Isometrie  - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Erdgeschoss - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Regelgeschoss - grosse Darstellung in neuem Fenster

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GR Wohnung - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Weitere Informationen

Aktuell

Verwaltungsgericht gibt Stadt Recht
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Wettbewerbsjury und die Baubewilligungsbehörden der Stadt Zürich ihre Arbeit sorgfältig gemacht hätten, und dass das Projekt die gesetzlichen Anforderungen an eine Arealüberbauung grundsätzlich erfülle.

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