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Zusammenarbeit in Bauprojekten

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Grundsätze für die Zusammenarbeit in Hochbauprojekten der Stadt Zürich sind im Verfahrenshandbuch von «Zürich baut – gut und günstig!» festgehalten. Die beschriebenen Rollen dienen in erster Linie dem Verständnis der gegenseitigen Beziehungen und sind nicht vollständig.  


Verantwortlichkeit der Eigentümervertreter
(IMMO, Liegenschaftenverwaltung oder Werke)

Die Eigentümervertreterin ist verantwortlich für die Strategieentwicklung und den Projektrahmen. Sie erteilt dem Bauherrenvertreter den Projektentwicklungs- und den Projektrealisierungsauftrag. Gemeinsam wird der Projektrahmen – das «Was» eines Projektes –  vereinbart.  

Die Eigentümervertreterin ist für die Klärung der Nutzerbedürfnisse, der Wirtschaftlichkeit des Projektes (Kosten/Nutzen), der Folgekosten und weiterer Kosten, die nicht zu den eigentlichen Projektkosten gehören, sowie für die Budgetführung verantwortlich.

Verantwortlichkeit des Bauherrenvertreters
(Amt für Hochbauten)

Der Bauherrenvertreter ist verantwortlich für die Objektentwicklung und -realisierung, also für das «Wie» des Projektes. Der Bauherrenvertreter rapportiert der Eigentümervertreterin gemäss gegenseitiger Vereinbarung über Kosten, Termine, Leistungen und Projektänderungen.  

Der Bauherrenvertreter entwickelt die Objekte aufgrund des Auftrages mit den vereinbarten Qualitätsanforderungen und unter Berücksichtigung der übergeordneten Ziele des Hochbaudepartements: hohe Funktionalität, Nachhaltigkeit, gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, hohe architektonisch-städtebauliche Qualität.  

Verantwortlichkeit der Nutzervertreter
Die Nutzervertreter sind Partner der Bauherrenvertreter für das «Wie» in einem Projekt. Sie bringen innerhalb des mit der Eigentümervertreterin vereinbarten Projektrahmens (Auftrag) die funktionalen Aspekte und Konzepte, die für einen guten Betrieb massgebend sind, in das Projekt ein.


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