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Schiessplatz Hasenrain
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Gemäss Bundesverordnung ist es Sache der Gemeinden, 300-Meter-Schiessanlagen für Bundesübungen einzurichten und zu unterhalten. Der Schiessplatz Hasenrain in Zürich-Albisrieden ist eine von vier solchen Anlagen in der Stadt.
Wie der Schiessplatz Probstei in Zürich-Schwamendingen ist der Hasenrain vollständig in städtischem Besitz. An den Anlagen Albisgüetli und Höngg ist die Stadt beteiligt.
Zu den klassischen Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden kommen bei Schiessanlagen spezifische Erneuerungen hinzu, beispielsweise jene der elektronischen Trefferanzeigen oder der Lärmdämmung.
Als Kugelfang in Schiessanlagen dient traditionell ein Erdwall. Die Munition verschmutzt aber Boden und Grundwasser. Die fachgerechte Sanierung des Erdreichs und der Einbau von künstlichen Kugelfängen ist eine der zentralen umwelttechnischen Massnahmen der kommenden Jahre.
Die IMMO wird jene städtischen Schiessplätze, die sich in der Grundwasserschutzzone befinden, bis 2012 sanieren.

