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Ergänzender Gestaltungsplan für die Baufelder B und F, Escher-Wyss-Gebiet, Änderung

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Visualisierung Escher-Terrassen (Bild Allreal)

Visualisierung Escher-Terrassen (Bild Allreal)


Ansetzung der Rekursfrist

I.        Der Gemeinderat hat am 7. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:

1.    Der ergänzende Gestaltungsplan für die Baufelder B und F im Perimeter des Gestaltungsplans Escher-Wyss-Gebiet wird gemäss Beilagen (Vorschriften und Plan) geändert.

2.    Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen am Gestaltungsplan in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im „Städtischen Amtsblatt“ und im „Amtsblatt des Kantons Zürich“ sowie in der Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen.

3.    Zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird im Sinne der Erwägung Stellung genommen.

II.       Gegen diesen Beschluss kann bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich (8090 Zürich) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden.

Die in vierfacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekursommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gestaltungsplan mit den zugehörigen Vorschriften kann während der Rekursfrist im Hochbaudepartement der Stadt Zürich, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.  

Zürich, 13. Februar 2009  
Hochbaudepartement der Stadt Zürich


Ansprechpersonen

Hochbaudepartement

Dr. Felix Christen
Telefon 044 412 29 18


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