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Sonderbauvorschriften für das KIBAG-Areal, Mythenquai, Zürich Wollishofen
Ansetzung der Rekursfrist
I. Der Gemeinderat hat am 12. November 2008 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Sonderbauvorschriften für das KIBAG-Areal Mythenquai, Zürich-Wollishofen, bestehend aus Plan und Vorschriften, werden festgesetzt.
2. Zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird gemäss Bericht Stellung genommen.
3. Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen an den Sonderbauvorschriften in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Rechtsmittelverfahren oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im städtischen und im kantonalen Amtsblatt sowie in der Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen.
II. Gegen diesen Beschluss kann bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich (8090 Zürich) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden.
Die in vierfacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Sonderbauvorschriften können während der Rekursfrist im Hochbaudepartement der Stadt Zürich, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten oder im Internet (www.stadt-zuerich.ch/hochbau) eingesehen werden.
Zürich, 6. Februar 2009
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Ansprechpersonen
Amt für Städtebau
Bernhard Wolff
Telefon 044 412 27 29

