Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Privater Gestaltungsplan Manegg mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Allgemeinverbindlichkeitserklärung, Zürich Wollishofen
Ansetzung der Rekursfrist
I. Der Gemeinderat hat am 10. März 2010 folgenden Beschluss gefasst:
- Dem privaten Gestaltungsplan Manegg, Zürich Wollishofen, wird im Sinne von § 86 PBG zugestimmt.
- Der private Gestaltungsplan Manegg wird im Sinne von § 85 Abs. 2 PBG für allgemeinverbindlich erklärt.
- Vom Bericht und Antrag der Umweltschutzfachstelle wird als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung Kenntnis genommen.
- Vom Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen (§ 7 Abs. 3 PBG) wird zustimmend Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen am Gestaltungsplan in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sicht diese als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im "Städtischen Amtsblatt" und im "Amtsblatt des Kantons Zürich" sowie in der Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen.
II. Gegen diesen Beschluss kann bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich (8090 Zürich) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden.
Die in vierfacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Gestaltungsplan mit den zugehörigen Vorschriften, der Bericht zur Umweltverträglichkeit, der Antrag der Umweltschutzfachstelle und der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen können während der Rekursfrist im Hochbaudepartement der Stadt Zürich, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Zürich, 5. Mai 2010
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Ansprechperson
Amt für Städtebau
Ruth Schnider
Telefon 044 412 29 32

