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Schadenersatzbegehren «Nervous Bar»: Ablehnung durch den Stadtrat

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat am 10. März 2010 per Schreiben an den ehemaligen Betreiber der «Nervous Bar» zum Schadenersatzbegehren und zu den gegen die Stadt erhobenen Vorwürfen Stellung genommen. Die Forderungen wurden abgelehnt. Damit ist der Weg zu einem ordentlichen Rechtsverfahren offen. Der ehemalige Betreiber der «Nervous Bar» kann nun seine Forderungen beim Bezirksgericht einreichen und begründen.

12. März 2010

Der Stadtrat teilt mit, dass er am 10. März 2010 per Schreiben an den ehemaligen Betreiber der «Nervous Bar» zum Schadenersatzbegehren in der Höhe von 550 000 Franken und zu den gegen die Stadt erhobenen Vorwürfen Stellung genommen hat. Die Forderungen wurden abgelehnt. Aus Sicht des Stadtrates sind die juristischen Voraussetzungen für eine Schadenersatzzahlung gemäss Haftungsgesetz nicht gegeben.

Der ehemalige Betreiber der «Nervous Bar» hat Möglichkeiten der Mitwirkung unterlassen. Er hat insbesondere die benötigte Baubewilligung, die er ohne Weiteres beim Liegenschafteneigentümer, Gastrobetreiber bzw. Hauptmieter des Lokals hätte anfordern können, nicht beigebracht. Auch hat er – obwohl darauf hingewiesen – kein Gesuch um nachträgliche Bewilligung des aktuellen Bauzustands eingereicht. Mit einem solchen Gesuch hätte die Bar auf Zusehen hin ohne Unterbruch weiter betrieben werden können.

Der Weg zu einem ordentlichen Rechtsverfahren ist nun offen. Der ehemalige Betreiber der «Nervous Bar» kann seine Forderungen beim Bezirksgericht einreichen und begründen. Die Stadt Zürich setzt alles daran, gerade auch im Sinne einer Klärung der im Raum stehenden Anschuldigungen, dieses Rechtsverfahren so rasch wie möglich abzuschliessen.


Zur Vorgeschichte: Die Stadt Zürich hat bereits im März 2009 festgehalten, dass es rund um die Schliessung der «Nervous Bar» zu einem Kommunikationsproblem zwischen zwei Dienstabteilungen gekommen ist. Der Stadtrat hat gegenüber dem ehemaligen Betreiber der «Nervous Bar» im April 2009 sein Bedauern ausgedrückt. Aufgrund einer ersten Forderungsprüfung hat das Hochbaudepartement – freiwillig, ohne rechtliche Zugeständnisse und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – im Interesse, eine einvernehmliche Lösung zu finden, eine Entschädigung angeboten, die der ehemalige Betreiber der «Nervous Bar» bisher abgelehnt hat.

Für die Beratung des Geschäfts und für den Entscheid ist Stadtpräsidentin Corine Mauch aufgrund eines laufenden juristischen Verfahrens in den Ausstand getreten.

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