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Baurekursgericht gibt grünes Licht für die Erweiterung des Kunsthauses Zürich

Medienmitteilung

Das Baurekursgericht bestätigt den im Mai 2013 erteilten Bauentscheid für die Erweiterung des Kunsthauses Zürich und weist den Rekurs der Luzerner Stiftung Archicultura vollumfänglich ab. Die Kunsthaus-Erweiterung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Der Mehraufwand durch den Rekurs wird sich auf gegen zwei Millionen Franken belaufen.

22. Dezember 2014

In seinem Urteil vom 19. Dezember 2014 bestätigt das Baurekursgericht, dass das Projekt der Kunsthaus-Erweiterung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und weist nach eingehender Prüfung den Rekurs der Luzerner Stiftung Archicultura vollumfänglich ab.

Die Bauherrschaft – die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus, zusammengeschlossen in der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) – nimmt den Entscheid erfreut zur Kenntnis und hofft, dass die rekurrierende Stiftung auf einen Weiterzug verzichtet. Zumal sich die Zürcher Bevölkerung in der Abstimmung vom 25. November 2012 für dieses Projekt ausgesprochen hat. Der Rekurs wird schon jetzt einen Mehraufwand von gegen zwei Millionen Franken zur Folge haben.

Die Planungsarbeiten für die Kunsthaus-Erweiterung werden wiederaufgenommen, wenn die Rekursfrist abgelaufen ist – die Frist für eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht läuft am 2. Februar 2015 ab – und der Bauentscheid rechtskräftig ist. Eine neue Terminierung der Bauarbeiten und die Berechnung des gesamten durch den Rekurs entstandenen Mehraufwands werden Teil dieser Planung sein. Bereits jetzt ist aber absehbar, dass das Ziel, die von David Chipperfield Architects entworfene Erweiterung 2017 zu eröffnen, nicht mehr erreicht werden kann. Die Baubewilligung war am 31. Mai 2013 erteilt worden. Für den Baustart im Dezember 2013 waren alle Voraussetzungen erfüllt. Der rekursbedingte Verzug  von inzwischen anderthalb Jahren und die noch benötigte Zeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten lassen derzeit keine genauere Prognose für einen Eröffnungstermin zu.

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