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Informationsbestände des Hochbaudepartements
Verzeichnis der Informationsbestände im Hochbaudepartement
Öffentlichkeitsprinzip: Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) gewährt vom Grundsatz her jeder Person einen angemessenen Zugang zu den bei den öffentlichen Organen vorhandenen Informationen, soweit keine rechtliche Bestimmung oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht.
Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Zürich
Das Hochbaudepartement (HBD) führt ein Verzeichnis seiner Informationsbestände. Es beschreibt die wichtigsten Akten, die das HBD bei der Erfüllung seiner Aufgaben führt. Das Verzeichnis kann als PDF-Datei herunter geladen werden.
Hinweis: Das IDG verlangt, dass Akten mit Personenbezug angemessen geschützt werden. Informationsbestände mit Personenbezug werden im Verzeichnis mit „XX“ gekennzeichnet.

