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Informationen für Gesuchstellende

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1. Allgemeines

Zur Förderung des professionellen, freien Tanzschaffens stellt die Abteilung Kultur der Stadt Zürich einen Tanzkredit zur Verfügung. Dieser beträgt zur Zeit CHF 1'000'000.- jährlich. Davon ist der eine Teil (zur Zeit etwa die Hälfte) für die Kooperativen Fördervereinbarungen (KFV) und der andere Teil hauptsächlich für Beiträge an einzelne Produktionen und Rechercheprojekte reserviert. Beiträge können im weiteren an Plattformen (Festivals, Reihen und Vermittlungsprojekte) sowie Aufführungen in Zürich gesprochen werden. Als Richtlinie zur Vergabung von Beiträgen dient das "Leitbild Tanz", dessen Kenntnis bei Gesuchseingabe vorausgesetzt wird. Dieses ist Bestandteil des "Leitbildes der städtischen Kulturförderung 2008 - 2011".

Beiträge zur Realisierung von Tanzprojekten können an regelmässig arbeitende Gruppen, an Einzelchoreografinnen - und choreografen und an speziell für das betreffende Projekt zusammmengestellte Formationen entrichtet werden. Voraussetzungen sind Wohn- und/oder Hauptwirkungsort Zürich. Pro Eingabetermin ist nur ein Gesuch (Produktionsbeiträge und Rechercheprojekte) pro Person, resp. Gruppe möglich. Die Vergabungen erfolgen aufgrund der eingereichten Dossiers. Die Abteilung Kultur bezieht sich für die finanzielle Unterstützung der freien Gruppen auf die Empfehlungen der Tanzkommission. Da die Kulturabteilung Tanzproduktionen substantiell unterstützen möchte, hat dies wegen der beschränkten Mittel zur Folge, dass gewisse Bereiche nicht oder nur ausnahmsweise unterstützt werden. Die Priorität liegt beim zeitgenössischen, innovativen Tanzschaffen.


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2. Beitragsarten

2.1. Gruppenförderung

2.1.1.Kooperative Fördervereinbarungen (KFV)
Ein Teil des zur Verfügung stehenden Kredits (zur Zeit CHF 450'000.-) ist gebunden an die Kooperativen Fördervereinbarungen (KFV). Diese sind als Gruppenförderung zu verstehen und werden in Übereinkunft der drei Förderebenen Gemeinde (Stadt Zürich), Kanton (Fachstelle Kultur Kanton Zürich) und Bund (Pro Helvetia) mit den Kompanien über drei Jahre abgeschlossen. Zur Zeit laufen Verträge mit drei Zürcher Kompanien (2009 - 2011). Für die KFV kann man sich nicht bewerben.

2.1.2. Betriebsbeitrag
Ein Betriebsbeitrag zusätzlich zu allfälligen Produktions- (evt. Recherche)beiträgen kann nach Rücksprache mit der Ressortleitung in einzelnen Fällen beantragt werden. Er soll es etablierteren Kompanien mit regelmässiger Gastspieltätigkeit, die keine KFV haben, ermöglichen, über eine Produktion hinaus ein Betriebsbüro einzurichten um längerfristig planen zu können.

2.2. Produktionsbeitrag
Dieser Kredit dient der Förderung von Produktionen. Eine Produktion muss inklusive Premiere mindestens drei Mal in Zürich gezeigt werden und muss bei der Eingabe einen Aufführungsort aufweisen.
Eingabetermine: Jeweils 15. September für Produktionen, die in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres in der Stadt Zürich produziert, jeweils 15. Februar für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte des gleichen Jahres realisiert werden. Bei beiden Eingabeterminen stehen jeweils rund die Hälfte des Kredits zur Verfügung.

2.3. Beitrag an Rechercheprojekte
Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich vergibt auch Beiträge an Recherchen. Diese zielen in erster Linie auf innovative Formate und aussergewöhnliche Orte und richten sich an Tanzschaffende, die sich intensiver mit einem Thema befassen möchten, ohne unter Zeitdruck zu stehen. So steht als Endziel nicht die Aufführung. Stattdessen sind für die Präsentation vor einer Öffentlichkeit unterschiedliche Formate denkbar: eine Performance, ein Gespräch, eine Präsentation oder eine Präsentationsreihe, ein Video oder eine Präsentation in schriftlicher Form. Rechercheprojekte können je nach inhaltlichen und formalen Zielsetzungen mit einer tanz-, theater- oder kunstfremden Institution als Recherche- und/oder Residenzpartner oder unabhängig von einem Partner durchgeführt werden. Bei Antragseingabe ist eine Kontaktperson des Ortes oder der Institution anzugeben. In begründeten Fällen können auch Häuser (Tanzhaus Zürich, Fabriktheater Rote Fabrik und Theaterhaus Gessnerallee) Residenzpartner sein. Dies ist ein ausschliesslich städtisches Angebot. Ein subsidiärer Antrag an die Fachstelle Kultur Kanton Zürich und Pro Helvetia kann nicht gestellt werden.
Eingabetermine: Jeweils 15. September für Recherchen im Folgejahr und 15. Februar für Recherchen im Jahr von Juli desselben bis Juni des Folgejahrs.

2.4. Plattformbeitrag: Festivals, Reihen und Vermittlungsprojekte
Ein eingeschränkter Teil des Förderkredits sind für Plattformbeiträge bestimmt: Damit können Beiträge an Festivals, Reihen und Vermittlungsprojekte gesprochen werden.
Eingabetermine: Jeweils 15. September für Plattformen im Folgejahr und 15. Februar für Plattformen im Jahr von Juli desselben bis Juni des Folgejahrs.

2.5. Aufführungsbeitrag
Aufführungsbeiträge können für Auftritte von Zürcher Gruppen ohne Produktionsunterstützung und Schweizer Gruppen, die in Zürich stattfinden, entrichtet werden. Die Höhe des Betrages misst sich am Aufwand, namentlich der Anzahl Aufführenden und der Anzahl Aufführungen (CHF 250.- pro Performer und Vorstellung). Bei diesem Gesuch kann die Seite 3 des Gesuchsformulars ausgelassen werden. Eingabetermine: Gesuche für Aufführungsbeiträge können auch ausserhalb dieser Termine - jedoch spätestens 6 Wochen vor Aufführung - eingereicht werden.


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3. Kriterien

3.1. Formelle Kriterien zur Begutachtung eines Gesuches

  • 3 Aufführungen in Zürich, inklusive Premiere.
  • Wohn- und/oder Hauptwirkungsort der Gesuchstellenden ist Zürich.
  • Komplettes Dossier in deutscher Sprache: Gesuche, die unvollständig sind oder sonst den im Leitbild beschriebenen Voraussetzungen nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
  • Fristgerechte Eingabe: Gesuche, die zu spät eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Antrag an die städtische Förderung darf 50% des Gesamtbudgets  nicht übersteigen.


3.2. Inhaltliche Kriterien
A) Die Tanzförderung hat das professionelle, freie Tanzschaffen zum Inhalt. Deshalb wird bei der Formation (Kompanie, Ad-hoc Gruppe, Einzelkünstler/in) zuerst auf die Professionalität geachtet. Voraussetzung für die Ausrichtung von Beiträgen ist die Beherrschung des Handwerks und der künstlerischen Mittel, durch die ein Stück auf der Bühne umgesetzt werden soll. Professionalität ist jedoch noch keine alleine ausreichende Bedingung, aus der ein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden könnte. Auch die Resonanz der bisherigen Arbeit, Publikum-, Medienresonanz und Tournéetätigkeit im Verhältnis zur Tätigkeitsdauer, ist ein Kriterium.
B) Beim Projekt soll klar zum Ausdruck kommen, was seine Absicht ist und welche künstlerischen Ziele verfolgt werden. Eine Projekteingabe wird entlang der folgenden Punkte diskutiert und beurteilt:
Relevanz: Gefördert werden Choreografien, die eine zeitgenössische und ästhetisch relevante Position vertreten. An erster Stelle steht dabei, dass der Antrag eine Dringlichkeit zum Ausdruck bringt: Wie wird ein bestimmter Inhalt thematisiert, und warum wird gerade diese oder jene choreografische Umsetzung dazu vorgeschlagen? Das geplante Vorhaben sollte präzise in Worte gefasst werden, damit nachvollziehbar wird, in welcher Richtung die Realisierung gehen könnte.
Reflexion: Zum Vorschein kommen sollte die Auseinandersetzung mit dem Inhalt und der Formensprache, sowie deren Ansiedlung im aktuellen gesellschaftlichen und künstlerischen Geschehen. Wichtig ist, dass die Eingabe die Idee und deren mögliche Bühnenwirksamkeit zum Ausdruck bringt und diese eigenständig reflektiert und begründet.


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4. Erforderliche Unterlagen

  • Formular (beim Sekretariat oder via Website erhältlich, je nach Beitragsart ist nur ein Teil des Formulars auszufüllen) inklusive Budget
  • Konzept/Projektbeschrieb (max. 8 A4-Seiten)
  • Besetzungsliste und Lebensläufe
  • Terminplan (Zeit und Ort der Proben)
  • Spielstättenbestätigung bei Produktions- und Aufführungsanträgen: Eine unterstützte Produktion muss in der Stadt Zürich mindestens dreimal öffentlich aufgeführt werden. Ort und Datum der Aufführung in Zürich müssen bei Gesuchseingabe bestätigt sein. Für Rechercheprojekte bedarf es einer Absichtserklärung und/oder einer Kontaktperson des Ortes, wo die Recherche stattfindet und/oder deren Resultat gezeigt wird (siehe Formular).
  • Abrechnung, Pressespiegel und ev. Video der letzten Produktion.

Das Gesuchsformular ist samt Beilagen in fünffacher Ausführung einzureichen und muss spätestens einen Tag nach dem 15. September, respektive 15. Februar im Stadthaus eingegangen sein.


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5. Verpflichtungen für die Beitragsempfänger/innen

  • Das Ressort Tanzförderung ist über allfällige Änderungen (Ort und Datum der Aufführungen, Besetzung, Titel, Abweichungen innerhalb des Finanzplans usw.) sofort in Kenntnis zu setzen.
  • Die Mitglieder der Tanzkommission erhalten freien Eintritt zu den Aufführungen. Die Einladung soll sowohl elektronisch als auch per Post an das Ressort Tanzförderung geschickt werden, welches um die elektronische Weiterleitung an die Mitglieder der Tanzkommission besorgt ist.
  • Bei Produktionsanträgen müssen ausser bei der Stadt Zürich andere öffentliche sowie private Geldgeber angegangen werden. Feste Zusagen und offene Gesuche sind im Finanzierungsplan entsprechend zu kennzeichnen.
  • Die Unterstützung durch die Abteilung Kultur muss auf den Druckunterlagen mit Logo vermerkt sein.
  • Ein Schlussbericht ist nach Abschluss der Produktion an das Ressort Tanzförderung zuzustellen. Er soll eine schriftliche Auswertung des Projektes enthalten, die sich bezüglich der künstlerischen Ziele ehrlich und konstruktiv-kritisch mit der erarbeiteten Produktion auseinandersetzt. Zudem ist die Abrechnung und ein Pressespiegel beizulegen.


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6. Abgrenzung

Nicht unterstützt werden

  • Projekte auf rein kommerzieller Ebene
  • Jubiläumsanlässe
  • Aus- und Weiterbildungen und Umschulungen
  • Schulaufführungen
  • Diplomarbeiten
  • Laienveranstaltungen
  • Soziokulturelle Projekte
  • Tanzfilme (ausschliessliche Video/DVD-Produktionen)


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7. Information und Kommunikation

Die Behandlung der Gesuche erfolgt nach Möglichkeit innerhalb eines Monats. Die Entscheide werden den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt. Die Kommissionsentscheide werden gegenüber den Gesuchstellenden nicht schriftlich begründet. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht. Ein abgelehntes Gesuch kann in der Regel nicht noch einmal eingegeben werden.
Die Tanzkommission informiert die Tanzschaffenden und Medien pro Jahr mindestens zweimal via Rundbrief über ihre Tätigkeiten. Die Zuspruchsentscheide werden jeweils mit Rundbrief bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht.


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8. Mitglieder der Tanzkommission


Lageplan:

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Fahrplan nach Zürich, Helmhaus

Stadt Zürich
Tanzförderung

Stadthausquai 17
8001 Zürich
Postadresse:
Stadt Zürich
Präsidialdepartement
Tanzförderung
Postfach
8022 Zürich

Telefon 044 412 11 11
Telefon 044 412 32 92
Fax 044 212 29 83

Kontaktformular


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Weitere Kontakte

Anna Bürgi

Tanzförderung

erreichbar: Montag, Dienstag-Nachmittag, Mittwoch-Nachmittag, Donnerstag-Vormittag

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Laura Atwood

Thomas Grüebler

Susan Hengartner

Anne Rosset


9. Informationen für Gesuchstellende


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Weitere Informationen

Aktuell

Nächster Eingabetermin für Gesuche um Beiträge an Produktionen und Projekte, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 stattfinden, ist der 15. Februar 2012.