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Leitbild Tanz

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Grundlage für die Tanzförderung ist das Leitbild der städtischen Kulturförderung 2012 - 2015.


1. Allgemeines

Das Ressort Tanz ist mit der Förderung des professionellen, freien Tanzschaffens in der Stadt Zürich beauftragt und setzt sich für eine hohe Qualität des Tanzschaffens ein. Dazu werden Institutionen mitfinanziert und mit dem Tanzkredit Projekte von Tanzschaffenden gefördert. Darüber hinaus werden Werkstipendien/Anerkennungsgaben vergeben. Neben der finanziellen Unterstützung möchte das Sekretariat Tanzförderung Zürcher Tanzschaffende und - interessierte durch Beratungen unterstützen.


2. Institutionen

2.1. Tanzhaus Zürich

Das Tanzhaus Zürich fördert und unterstützt das freie, künstlerische Schaffen in allen Bereichen des zeitgenössischen Tanzes, indem es den professionellen Tanzschaffenden günstige Probe- und Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung stellt, bei der Organisation, Administration und Realisation von Tanzproduktionen hilft, sich für die Verbesserung der Auftrittsmöglichkeiten einsetzt und selber öffentlich zugängliche Aufführungen organisiert oder Gastproduktionen einlädt. Der Förderung des Nachwuchses wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.


2.2. Schweizer Tanzarchiv

Das Schweizer Tanzarchiv/Collection suisse de la danse ist ein Kompetenzzentrum für die audiovisuelle Dokumentation des künstlerischen Tanzes. Es bewahrt das künstlerische Erbe des Tanzes in der Schweiz und stellt Grundlagen für die Tanzausbildung und Forschung zur Verfügung. Das Schweizer Tanzarchiv baut eine nationale Dokumentationsstellle auf.


3. Tanzkredit

Zur Förderung des professionellen, freien Tanzschaffens stellt die Abteilung Kultur der Stadt Zürich einen Tanzkredit zur Verfügung. Davon ist der eine Teil für Gruppenförderung in Form von Kooperativen Fördervereinbarungen (KFV) und der andere Teil hauptsächlich für Beiträge an einzelne Produktionen und Rechercheprojekte reserviert. Beiträge können im weiteren an Plattformen (Festivals, Reihen und Vermittlungsprojekte) sowie Aufführungen, die in Zürich stattfinden, gesprochen werden.
Die Vergabungen erfolgen aufgrund der eingereichten Dossiers. Die Abteilung Kultur bezieht sich für die finanzielle Unterstützung der freien Gruppen auf die Empfehlungen der Tanzkommission. Die Priorität liegt beim zeitgenössischen, innovativen Tanzschaffen.


4. Werkstipendien

Seit 2009 vergibt die Abteilung Kultur der Stadt Zürich auf Empfehlung der Tanzkommission neben einer Anerkennungsgabe auch Werkstipendien, für die sich Tanzschaffende bewerben können (siehe Grundsätze Werkstipendien). Diese werden mit dem Kredit der Kulturellen Auszeichnungen für den Bereich Tanz finanziert.


5. Die Tanzkommission

Die Tanzkommission setzt sich aus vier Persönlichkeiten, welche die Interessen des freien Tanzschaffens vertreten, und der Ressortleitung des Präsidialdepartementes zusammen. Die Kommissionsmitglieder sind jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren von der/dem Stadtpräsident/in bestellt. Die maximale Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Mitglieder sollen über fundierte Tanz- und Szenekenntnisse verfügen. Sie dürfen nur im Ausnahmefall selbst Empfänger von Geldern aus dem Tanzkredit sein. Ist ein Mitglied von einem Entscheid persönlich betroffen, tritt es in den Ausstand. Beim Ausscheiden eines Mitglieds sind die Tanzschaffenden, die Tanzkommission und die Abteilung Kultur aufgerufen, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Nachfolge zu empfehlen. Aus den eingereichten Vorschlägen bestimmt die/der Stadtpräsident/in das neue Mitglied. Die Kommission ist zu grösstmöglicher Transparenz angehalten. Ansonsten gelten die von der Kulturabteilung festgehaltenen "Grundsätze der kulturellen Kommissionen".


6. Kriterien zur Vergabung aus dem Tanzkredit

Da die Abteilung Kultur Tanzproduktionen substantiell unterstützen möchte, hat dies wegen der beschränkten Mittel zur Folge, dass gewisse Bereiche nicht oder nur ausnahmsweise unterstützt werden. Die Priorität liegt beim zeitgenössischen, innovativen Tanzschaffen.


6.1. Formelle Kriterien zur Begutachtung eines Gesuches

Die Gesuchstellenden müssen ihren Wohn- und/oder Hauptwirkungsort in Zürich vorweisen können. Ausserdem müssen bei Gesuchseingabe 3 Aufführungen in Zürich, inklusive Premiere, sichergestellt und ausgewiesen sein. Das Gesuchsdossier muss komplett, fristgerecht eingegangen und in deutscher Sprache verfasst sein. Der Antrag an die städtische Förderung darf 50% des Gesamtbudgets nicht übersteigen.


6.2. Inhaltliche Kriterien

A) Die Tanzförderung hat das professionelle, freie Tanzschaffen zum Inhalt. Deshalb wird bei der Formation (Kompanie, Ad-hoc Gruppe, Einzelkünstler/in) zuerst auf die Professionalität geachtet. Voraussetzung für die Ausrichtung von Beiträgen ist die Beherrschung des Handwerkes und der künstlerischen Mittel, durch die ein Stück auf der Bühne umgesetzt werden soll. Professionalität ist jedoch noch keine alleine ausreichende Bedingung, aus der ein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden könnte. Auch die Resonanz der bisherigen Arbeit, Publikum-, Medienresonanz und Tournéetätigkeit im Verhältnis zur Tätigkeitsdauer, ist ein Kriterium.

B) Beim Projekt soll klar zum Ausdruck kommen, was seine Absicht ist und welche künstlerischen Ziele verfolgt werden. Eine Projekteingabe wird entlang der folgenden Punkte diskutiert und beurteilt:
Relevanz: Gefördert werden Choreografien, die eine zeitgenössische und ästhetisch relevante Position vertreten. An erster Stelle steht dabei, dass der Antrag eine Dringlichkeit zum Ausdruck bringt: Wie wird ein bestimmter Inhalt thematisiert, und warum wird gerade diese oder jene choreografische Umsetzung dazu vorgeschlagen? Das geplante Vorhaben sollte präzise in Worte gefasst sein, damit nachvollziehbar wird, in welche Richtung die Realisierung gehen könnte.
Reflexion: Zum Vorschein kommen sollte die Auseinandersetzung mit dem Inhalt und der Formensprache, sowie deren Ansiedlung im aktuellen gesellschaftlichen und künstlerischen Geschehen. Wichtig ist, dass die Eingabe die Idee und deren mögliche Bühnenwirksamkeit zum Ausdruck bringt und diese eigenständig reflektiert und begründet.


6.3. Abgrenzung

Nicht unterstützt werden:

  • Projekte auf rein kommerzieller Ebene
  • Jubiläumsanlässe
  • Aus- und Weiterbildungen und Umschulungen
  • Schulaufführungen
  • Diplomarbeiten
  • Laienveranstaltungen
  • Soziokulturelle Projekte
  • Tanzfilme (ausschliessliche Video/DVD-Produktionen)

7. Information und Kommunikation

Das Ressort Tanz informiert die Tanzschaffenden, Tanzinteressierten und Medien pro Jahr mindestens zweimal via Rundbrief über ihre Tätigkeiten.


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