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Grundsätze Werkstipendien

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Allgemeine Richtlinien / Grundsätze

Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich vergibt seit dem Jahr 2009 ein bis drei Werkstipendien für Tanzschaffende im Bereich des freien Tanzschaffens für einen Aufenthalt von zwei bis acht Monaten in einer anderen Stadt, z.B. an eine persönliche Weiterentwicklung, an eine choreografische Assistenz oder an eine Weiterbildung. Es bestehen dafür keine Ateliers oder Vorgaben für eine Zusammenarbeit mit bestimmten Kompanien, Choreograf/innen oder Residenzpartner. Die Stadt hilft jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Vermittlung möglicher Kontakte.

Wichtigstes Kriterium sind die persönliche und künstlerische Motivation für den Aufenthalt in einer bestimmten Stadt und die Angaben zu den Zielsetzungen, zu den künstlerischen Absichten und Perspektiven, zu den Themen, Inhalten und Verfahren, mit denen die Künstlerinnen und Künstler sich während des Stipendiums auseinandersetzen wollen (z.B. im Rahmen einer Assistenz, eines spezifischen Trainings, usw). Ein Stipendienantrag muss nicht an ein konkretes Projekt gebunden sein. Ist er es dennoch, gibt dies in die anschliessende Finanzierung dieses oder anderer zukünftiger Projekte nicht vor. Die Werkstipendien werden aufgrund der vorgelegten Unterlagen zugesprochen.

Die Zusprechung eines Werkstipendiums ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten (inkl. Mieten und Reisen) in der Höhe von CHF 4‘000.- pro Monat im entsprechenden Zeitraum verbunden.


Teilnahmeberechtigung

Ein Werkstipendium können Tanzschaffende (Choreograf/innen und Tänzer/innen) der freien Szene beantragen, die über einen mehrjährigen Leistungs-, bzw. Qualitätsausweis im Bereich Tanz verfügen und seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich Wohnsitz haben. Ein aktiver und gegenwärtiger Bezug zum (Stadt-) Zürcher Kulturschaffen ist Voraussetzung. Tanzschaffende, die sich für ein Werkstipendium bewerben, sind gebeten, dem Präsidialdepartement bis spätestens 15. September 2012 ihre Unterlagen einzureichen.


Jury

Für das Auswahlverfahren ist die Tanzkommission verantwortlich. Sie begründet die Zusagen anlässlich der Übergabe. Ablehnende Entscheide werden nicht begründet. Die Auswahl erfolgt während der Septembervergabungen 2012. Die Beiträge werden im Rahmen einer öffentlichen Feier anfangs Dezember 2012 übergeben.


Bewerbungsunterlagen (5-fache Ausführung)

Total 5 bis maximal 8 Seiten (nur schriftlich, A4-Format!) inklusive:

  •  Gesuchsformular Werkstipendien
  •  Lebenslauf
  •  bisherige künstlerische Tätigkeiten (inkl. Auszeichnungen, Preise, Stipendien)
  •  künstlerische Pläne
  •  persönliche Motivation der Bewerbung/Inhalt und Zweck des  Stipendienaufenthaltes  

Termine

  • Abgabe der Bewerbung: 15. September 2012
  • Entscheid: Ende September/Anfang Oktober 2012
  • Übergabe Stipendium im Dezember 2012
  • Zeitraum für Stipendium: Januar – Dezember 2013


Abschlussbericht

Im Anschluss an das Stipendium verfasst die Künstlerin/der Künstler einen Kurzbericht und eine Abrechnung zuhanden der Tanzkommission (2-4 A4-Seiten).  


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Kontaktadresse

Stadt Zürich Kultur
Tanzförderung/Werkstipendien
z.Hd. Anna Bürgi
Stadthausquai 17
Postfach
8022 Zürich



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