Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Informationsblatt
Informationsblatt zur Förderung des Freien Theaters in der Stadt Zürich
Darin enthalten sind alle Bestimmungen betreffend Beitragsarten, entsprechende Gesuchstellung und Verpflichtungen bei Beitragszusagen. Das Informationsblatt kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Allgemeines
Das professionelle freie Theaterschaffen der Stadt Zürich wird durch Beiträge aus dem allgemeinen Kulturkredit des Präsidialdepartementes (PRD) gefördert. Für die Unterstützung von Theaterproduktionen durch Beiträge an einzelne Produktionen sowie an Aufführungen in Zürich sind insgesamt Mittel in der Höhe von Fr. 1.5 Mio reserviert. Das PRD kann zudem Beiträge an auswärtige Gastspiele von Zürcher Gruppen gewähren, womit vor allem der Austausch mit anderen Schweizer Städten gefördert werden soll (total Fr. 80'000.-). Fr. 120'000.- stehen für die organisatorischen und administrativen Aufwendungen kleinerer Theaterhäuser zur Verfügung.
Erfahrungsgemäss erhält das Ressort Theater des PRD jährlich zwischen 100 und 130 Anträge, von denen rund 1/3 berücksichtigt werden können. Die Unterstützung durch das PRD erfolgt hauptsächlich aufgrund der Empfehlungen der Theaterkommission, welche die eingereichten Dossiers zweimal pro Jahr beurteilt, Aufführungsbeiträge werden vom PRD direkt zugesprochen. Die Priorität liegt bei der Förderung des zeitgenössischen, innovativen Theaterschaffens. Inhaltliche Kriterien, die der Theaterkommission und dem PRD als Leitlinien für Beitragsleistungen dienen, sind im „Leitbild zur Förderung des Freien Theaters in der Stadt Zürich“ enthalten, welches zu den Gesuchsunterlagen gehört und dessen Kenntnis vorausgesetzt wird.
Beiträge zur Realisierung von Theaterprojekten können an feste, regelmässig arbeitende Gruppen, an speziell für das betreffende Projekt zusammengestellte Formationen oder an einzelnen Personen ausgerichtet werden, wenn sie mehrheitlich seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich angemeldet sind und sich ihre Arbeit anhand bisher realisierter Produktionen beurteilen lässt. Es wird vorausgesetzt, dass die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sorgfältig geklärt (Trägerschaft, Arbeits- und andere Verträge, Versicherungen) und in den Budgets sämtliche Aufwendungen (insbesondere auch die Sozialleistungen) enthalten sind (Hinweise dazu sind beim Sekretariat der Vereinigten Theaterschaffenden der Schweiz, VTS, erhältlich: Tel: 031 312 80 08, www.theaterschaffende.ch).
Pro Eingabetermin ist nur ein Gesuch möglich. Für Gesuchsteller, die an beiden Eingabeterminen einen Antrag stellen, beträgt die jährliche Beitragssumme maximal Fr. 200'000.-.
Die schriftliche Benachrichtigung der Gesuchstellenden erfolgt ca. 6 Wochen nach dem Eingabetermin. Anschliessend werden die Zusagen mittels eines Rundbriefes sowie auf der Webseite der Theaterförderung öffentlich bekannt gemacht. Die Kommissionsentscheide werden gegenüber den Gesuchstellenden nicht begründet. Ein Anspruch auf Unterstützung kann nicht geltend gemacht werden. Die Empfehlungen der Theaterkommission können nur im Falle von nachweislichen Verfahrensmängeln angefochten werden. Ein zweites Gesuch für dasselbe Projekt zu einem späteren Zeitpunkt ist lediglich bei grundlegenden konzeptionellen Änderungen möglich.
Die Gesuchsunterlagen, bestehend aus „Leitbild“ und „Informationsblatt zur Förderung des Freien Theaters in der Stadt Zürich“, „Antragsformular“, „Spielstättenbestätigung“ sowie ein Vorschlag für „Budget/Abrechnung“ können bei der untenstehender Adresse oder unter www.stadt-zuerich.ch/theaterfoerderung bezogen werden.
Nach einer allfälligen finanziellen Unterstützung durch das PRD gelten zusätzlich die „Verpflichtungen bei Beiträgen an Theaterprojekte“ sowie das „Merkblatt zum Versand von Veranstaltungshinweisen“.
Beitragsarten
1. Produktionsförderung
Beitragszusicherungen von über Fr. 25'000.- im Rahmen der Produktionsförderung setzen den Nachweis (=> Spielstättenbestätigung) voraus, dass mindestens acht öffentliche Aufführungen in der Stadt Zürich stattfinden, wobei die Kosten für die Vorstellungen bei den dafür subventionierten Häusern von diesen getragen werden (Gessnerallee, Winkelwiese, Fabriktheater, Stadelhofen, ...). Andernfalls können Teile der Vorstellungskosten ebenfalls ins Produktionsbudget integriert werden. Bei Beiträgen bis Fr. 25'000.- ist ein Nachweis von mindestens fünf öffentliche Vorstellungen in der Stadt Zürich zu erbringen. Eine bestmögliche weitere Auswertung mit Vorstellungen auch ausserhalb von Zürich ist vorzusehen und zu organisieren. Soll die Premiere ausserhalb Zürichs stattfinden obwohl ein Projekt massgeblich vom PRD gefördert wurde, ist dafür vorher die Einwilligung des Ressorts Theaterförderung einzuholen. Es wird vorausgesetzt, dass sich die GesuchstellerInnen intensiv um eine breite (auch privatwirtschaftliche) Finanzierung bemühen. Der von der Stadt Zürich getragene Anteil kann bis zu 70% des Gesamtbudgets betragen.
Der Beitrag soll die Planung und Realisierung eines konkreten, in sich geschlossenen Projektes in Zürich ermöglichen. Grundsätzlich sind die Aufführungskosten in den Produktionskosten nicht aufzuführen sondern über die Beiträge der Häuser, resp. mit den Abendeinnahmen zu decken. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem personellen und materiellen Aufwand und beträgt maximal Fr. 150'000.-.
Eingabetermine:
15. Februar für Premieren in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres,
15. September für Premieren in der ersten Hälfte des folgenden Jahres.
2. Aufführungsbeiträge
Aufführungsbeiträge können ausgerichtet werden an:
- Theaterproduktionen von Personen oder Gruppen aus der Stadt Zürich, deren Arbeit bis zur Gesuchseingabe nicht einsehbar war, da das vorliegende Projekt die erste Arbeit darstellt oder die Gruppe der Theaterkommission bisher unbekannt gewesen ist
- Vorstellungen von Zürcher Gruppen in Ausnahmefällen
- Herausragende Gastspiele auswärtiger Theatergruppen in Ausnahmefällen, wenn sich kein geeigneter lokaler Veranstalter finden lässt und sich Herkunftsstadt/-kanton/-land an der Finanzierung der Gastspiele beteiligen.
3. Gastspielbeiträge
Zürcher Theatergruppen können Gesuche für Gastspielbeiträge an Aufführungen ausserhalb Zürichs stellen. Es wird damit eine höhere Spielfrequenz und der Austausch von qualitativ guten Projekten und Gruppen innerhalb der Schweiz angestrebt. In besonderen Fällen werden auch Gastspiele im Ausland berücksichtigt. Aus dem allgemeinen Kulturkredit stehen dafür zusätzlich zum Theaterkredit Fr. 80'000.- zur Verfügung.
Diese Möglichkeit für einen Beitrag besteht, wenn sich am betreffenden Ort kein geeigneter oder nur ein mit ungenügenden finanziellen Mitteln ausgestatteter Veranstalter finden liess und wenn sich weitere, vor allem lokale Geldgeber massgeblich, dass heisst zu einem grösseren Anteil, an der Finanzierung der Vorstellungen beteiligen. Der Beitrag der Stadt Zürich beschränkt sich auf eine ergänzende (subsidiäre) Unterstützung und dient insbesondere der Förderung der Qualität und Kontinuität der betreffenden Theatergruppe. Gesuche können nur von den Theaterschaffenden selbst gestellt werden.
Für 2. Aufführungs- und 3. Gastspielbeiträge gilt:
Für die Beurteilung eines Gesuchs gelten die gleichen Kriterien wie für Produktionsbeiträge (siehe Leitbild). Zusagen können von einer positiven Beurteilung aufgrund einer vorgängigen Visionierung durch die Theaterkommission abhängig gemacht werden. Ein Anspruch auf Unterstützung kann nicht geltend gemacht werden.
Die Höhe der möglichen Beiträge bemisst sich in allen Fällen am Aufwand (Anzahl Spielende; mind. 3) und der Anzahl Aufführungen (mind. 2). Die Höchstsumme beträgt max. Fr. 250.- pro Spielenden auf der Bühne sowie max. Fr. 2‘000.- pro Vorstellung, resp. max. Fr. 10'000.- für eine ganze Serie.
Ausgeschlossen sind Beiträge für Aufführungen an Spielstätten, die zu diesem Zweck (Engagements von Theatervorstellungen) bereits mit Subventionen ausgestattet werden. Es ist das dafür entwickelte Formular: „Gesuch für Beiträge an Gastspiele und Aufführungsbeiträge“ auszufüllen und in einfacher Ausführung einzureichen.
Eingabetermine:
laufend für das kommende Halbjahr
Bestimmungen zur Gesuchseingabe
Die Eingabe soll in knapper Form die inhaltlichen und formalen Intentionen des Projekts einsichtig machen und die künstlerische, organisatorische und finanzielle Vorbereitung, Planung und Durchführung beschreiben. Sie muss in deutscher Sprache verfasst werden.
Das Gesuch und sämtliche Beilagen inkl. Begleitbrief müssen (ausgenommen für Beiträge an Gastspiele und Aufführungsbeiträge) in fünffacher Anfertigung bei der eingereicht werden (Format A4, sortiert, ungeheftet und gelocht, ordnerkompatibel, ohne Plastik- oder Kartonumschläge!). Vorhandene Stücktexte/Textvorlagen sind in einfacher gedruckter Ausführung, sowie zusätzlich als PDF- oder Word-Dokument per Email einzusenden.
Für Gesuche um einen Beitrag an ein langfristiges Projekt oder eine Gruppenförderung empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktnahme mit der Leitung Theaterförderung.
Die Eingabetermine verstehen sich als Stichdaten, d.h. die Gesuche müssen dann beim PRD vorliegen. Gesuche, die später eintreffen, unvollständig sind oder sonstwie nicht den im oben erwähnten Leitbild und den nachfolgend in diesem Infoblatt beschriebenen Voraussetzungen entsprechen, können nicht beurteilt werden. Gesuche ohne Antragsformular, Spielstättenbestätigung, Budget-/Finanzierungsplan, Besetzungslisten werden aus formellen Gründen abgelehnt. Um allfällige Rücksprachen zu ermöglichen, empfiehlt sich die frühzeitige Einreichung des Gesuches.
Inhalte des Gesuches:
- Abstract (Kurzzusammenfassung des ganzen Projektes mit ca. 1000 Zeichen für die allfällige Publikation der Zusagen in einem Newsletter)
- Projektbeschreibung (Thema/Vorlage/Stück/Autor)
- Projektbegründung
- Konzept der künstlerischen Umsetzung (Regie-, Dramaturgiekonzept mit Angaben zu Bühne, Ausstattung, Kostüme, Licht, Musik/Ton)
- Besetzungsliste
- Terminplan (Zeit und Ort der Proben und Aufführungen)
Beilagen zum Gesuch:
- Antragsformular (Formular des PRD)
- Spielstättenbestätigung (Formular des PRD)
- Bei Koproduktionen mit Spielstätten: Bestätigung der Theaterleitung
- Budget inkl. Finanzierungsplan mit den erwünschten Beiträgen der Stadt Zürich und anderer Institutionen (Formular des PRD oder eine diesem entsprechende Aufstellung)
- Kurzporträts der Mitwirkenden inkl. aktuelle (angemeldeten) Wohnadressen
- Stücktext oder Textvorlage (1 gedrucktes Exemplar plus Dokument als Email); falls nicht vorhanden: Erläuterungen des Entwicklungsstandes.
Verpflichtungen bei Zusagen
Die Projekte müssen gemäss den Angaben im Gesuch realisiert werden. Sollten sich aus triftigen Gründen Änderungen aufdrängen (zeitliche Verschiebung, Konzept, Besetzung u.ä.), müssen Präsidialdepartement und Theaterkommission unverzüglich orientiert und die Veränderungen von diesen gutgeheissen werden. Die im Gesuch angegebene Anzahl der Aufführungen ist verbindlich. Jeder Beitragsleistung folgt die Einreichung einer Selbstevaluation, einer Abrechnung, die im Aufbau dem eingereichten Budget entspricht, eines vollständigen Pressespiegels sowie, falls vorhanden, einer Videoaufzeichnung. Diese müssen unaufgefordert bis spätestens drei Monate nach der ersten Vorstellung in Zürich vorliegen.
Die Mitglieder der Theaterkommission sowie das Sekretariat der Theaterförderung sind spätestens 5 Wochen vor der Premiere persönlich über die Vorstellungsdaten zu informieren. Sie haben Anrecht auf je zwei Freikarten.
Werden diese Verpflichtungen nicht eingehalten, können bereits ausbezahlte Beiträge zurückgefordert oder/und künftige Gesuche prinzipiell abgelehnt werden.
Für kulturelle Veranstaltungen, die vom PRD unterstützt werden, besteht die Möglichkeit eines Flyer-Versandes. Siehe dazu das entsprechende Merkblatt.
Adresse für Gesuchseingaben und Auskünfte:
Präsidialdepartement der Stadt Zürich
Theaterförderung
Stadthausquai 17, Postfach
8022 Zürich
Leitung: Plinio Bachmann: 044 412 31 34
Sekretariat: Silke Slevogt: 044 412 32 94
www.stadt-zuerich.ch/theaterfoerderung
theaterfoerderung@zuerich.ch
Adressen der Mitglieder der Theaterkommission für die Einladung an die Vorstellungen:
Caterina Blass, Karl Staufferstrasse 29, 8008 Zürich
Suzanne Zahnd, Delphinstrasse 10, 8008 Zürich
Daniele Muscionico, Rainstr. 10, 8038 Zürich
Erik Altorfer, Bruggerweg 7, 8037 Zürich
Plinio Bachmann, Präsidialdepartement der Stadt Zürich, Postfach, 8022 Zürich
Zürich, Januar 2002/22.12.2011

