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Leitbild zur Förderung des Freien Theaters
Leitbild zur Förderung des Freien Theaters in der Stadt Zürich
Das Leitbild fasst die Grundsätze der Stadt Zürich zur Förderung des Freien Theaters zusammen und umreisst die Richtlinien für städtische Unterstützung.
1. Freies Theater in Zürich
Das Freie Theaterschaffen ist ein wichtiger Teil des Kunst- und Kulturlebens einer Gesellschaft und es ist deshalb in jeder grösseren Stadt mit Zentrumsfunktion als Ausdruck einer sich ständig erneuernden Bühnenlandschaft prominent vertreten. Ursprünglich als ästhetische, inhaltliche und strukturelle Alternative zu den festen Bühnen entstanden, hat seit den achtziger Jahren das Freie Theater einen wesentlichen Einfluß auf die fest subventionierten und etablierten Häuser gewonnen, und umgekehrt: Seit den neunziger Jahren sind in den Inhalten und formalen Mitteln gar kaum mehr Unterschiede festzumachen.
Diese gegenseitigen Einflüsse zeigen sich in der Ästhetik, in der veränderten Auffassung der theatralischen Mittel und des Raumverständnisses sowie in der Entwicklung neuer Arbeitsweisen. Künstlerische Persönlichkeiten, die im Freien Theater ihren Stil gefunden und ausgebildet haben, wechselten an feste Häuser, an denen sie bessere Voraussetzungen für ihre Arbeit zu finden hoffen. Und bisher an Schauspielhäusern tätige SchauspielerInnen und RegisseurInnen wurden in der freien Szene aktiv. Die offeneren Rahmenbedingungen erlauben es, Projekte zu realisieren, die anderswo nicht möglich sind - sei es thematisch, sei es in der Art und Weise, wie oder an welchem Ort eine Aufführung entstehen soll.
So sind vor allem die Strukturen des Freien Theaters trotz der Angleichungen nach wie vor verschieden von denjenigen fest subventionierter Häuser. Erstere sind charakterisiert durch Produktionsgemeinschaften, die sich für die Dauer eines, respektive für eine Folge von Projekten zusammenschliessen und während einer bestimmten Zeit mit und in einer Gruppe von KünstlerInnen arbeiten wollen. Die Inhalte und ästhetischen Formen, der Einsatz der Mittel und die Produktionsweisen werden durch die Theaterschaffenden selbst bestimmt. Gleichzeitig muss trotzdem ein gut funktionierender technisch-administrativer Betrieb bereitgestellt, müssen Spielorte gefunden und eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit realisiert werden. Freie Theater erschliessen zudem laufend neue Räume und Zuschauersegmente und erreichen so auch Menschen, die keines der grossen Institute besuchen.
Das Freie Theater in seiner Struktur, mit seiner Flexibilität und mit dem schöpferischen Potential, das es immer wieder freisetzt, hat in letzter Zeit sehr an Bedeutung und sowohl an lokaler wie auch internationaler Anerkennung gewonnen. Es hat sich emanzipiert, ist im öffentlichen Bewusstsein nachhaltig verankert und wird zukünftig eine noch massgeblichere Rolle innerhalb der städtischen Theaterlandschaft einnehmen. Das Freie Theater in Zürich ist von Gruppen, einzelnen Persönlichkeiten und ad-hoc-En-sembles geprägt. Ihm stehen verschiedene "Häuser" für die Produktionen zur Verfügung:
- Theaterhaus Gessnerallee, Fabriktheater und Theater an der Winkelwiese
- die kleineren Theater wie Sogar Theater, Theater Keller 62, Theater Rigiblick, Miller’s Studio, Theater Stadelhofen, Theater Purpur u.a.
- der für eine Theaterproduktion zu suchende und neu zu erschliessende Raum.
Es gehört zur Struktur des Freien Theaters, den einem Stück oder Stoff entsprechenden Ort zu suchen resp. neue Dimensionen der Stadt dem Publikum zugänglich zu machen. Oft sind dies Räume, in denen die Theaterschaffenden zusätzlich die Funktion des Veranstalters übernehmen müssen.
Immer noch fehlt in Zürich eine „Mittlere Bühne“ mit einer Kapazität von rund 200 Zuschauern, welche als Bindeglied zwischen den kleineren Theatern und der grossen Bühne des Theaterhaus Gessnerallee funktionieren und zudem dem Austausch von Produktionen mit anderen Städten dienen könnte. Nach wie vor wird darauf hingearbeitet, diesen Mangel zu beheben.
Die Freien Theaterschaffenden Zürichs bilden eine sehr breitgefächerte Szene. Neben den Künstlerinnen und Künstlern, die seit vielen Jahren in der Stadt tätig sind, gibt es ebenso viele junge SchauspielerInnen und RegisseurInnen, die in immer wieder neuen Konstellationen oder auch kontinuierlich zusammen arbeiten möchten. Allen berechtigten Anliegen ist mit den bestehenden Mitteln nicht nachzukommen. Deshalb plädiert die Theaterkommission immer noch für eine substantielle Erhöhung der zurzeit zur Verfügung stehenden Mittel.
2. Theaterkommission
Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich fördert das professionelle freie Theaterschaffen durch Produktionsbeiträge aus dem allgemeinen Kulturkredit sowie durch Beiträge an die grösstenteils privaten Trägerschaften verschiedener Theaterhäuser und -veranstalter. Für die direkte Förderung von Theaterproduktionen stehen zurzeit Fr. 1'700'000.- zur Verfügung. Dabei geht die Unterstützung von folgendem Grundsatz aus: Kulturpolitik ... will dort, wo der Markt die kulturelle Grundversorgung offensichtlich nicht deckt, bei den Einzelleistungen das herausragende Werk und bei den Einrichtungen und Institutionen jene Strukturen fördern, die im bestehenden Angebot eine notwendige Ergänzung anstreben.
Das Präsidialdepartement bezieht sich für die finanzielle Unterstützung der freien Produktionen auf die Empfehlungen einer fünfköpfigen Theaterkommission. Diese setzt sich nach Möglichkeit aus vier Persönlichkeiten, welche die Interessen des Freien Theaters vertreten, und dem/der Ressortleiter/in Theaterförderung des Präsidialdepartementes zusammen. Die Kommissionsmitglieder sollen über fundierte Theater- und Szenenkenntnisse verfügen und für mindestens drei Jahre in der Kommission Einsitz nehmen. Die Kommission ist zu grösstmöglicher Transparenz angehalten. Beim Ausscheiden eines Mitglieds sind die Theaterschaffenden, die Theaterkommission und das Präsidialdepartement aufgerufen, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Nachfolge zu empfehlen. Aus den eingereichten Vorschlägen bestimmt der/die Stadtpräsident/in das neue Mitglied.
3. Leitlinien und Kriterien
Da das Präsidialdepartement Theaterproduktionen substantiell unterstützen möchte, hat dies wegen der beschränkten Mittel zur Folge, dass eher wenig Produktionen - diese jedoch besser - gefördert und gewisse Bereiche nicht oder nur ausnahmsweise unterstützt werden.
Die Intention der Gesuchseingabe sollte in ihren Grundzügen von der Theaterkommission nachvollziehbar sein. Ein Projekt wird entlang der folgenden Punkte diskutiert und beurteilt:
- Professionalität
Die Theaterförderung hat das professionelle freie Theaterschaffen zum Inhalt. Voraussetzung für die Ausrichtung von Beiträgen ist die Beherrschung des Handwerkes und der künstlerischen Mittel, durch die ein Thema auf der Bühne umgesetzt werden soll. Professionalität ist jedoch noch keine alleine ausreichende Bedingung, aus der ein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden könnte.
- Relevanz
Gefördert werden sowohl Eigenkreationen als auch Umsetzungen von schon bestehenden Stoffen, die eine zeitgenössische und ästhetisch relevante Position vertreten. An erster Stelle steht dabei, dass der Antrag eine Virulenz zum Ausdruck bringt: Warum wird ein bestimmter Inhalt thematisiert, und warum wird gerade diese oder jene theatrale Umsetzung dazu vorgeschlagen? Aus der Eingabe sollte zum Beispiel hervorgehen, ob der Ansatz von einem radikal-subjektiven Blick ausgeht, ob und mit welchen Traditionen er spielt und wie er allenfalls in einem grösseren, historischen und gesellschaftlichen Kontext anzusiedeln ist. Das geplante Vorhaben sollte möglichst präzise in Worte gefasst werden, damit nachvollziehbar wird, in welcher Richtung die Realisierung gehen könnte. - Reflexion
Zum Vorschein sollte dabei die Auseinandersetzung mit dem Inhalt und der Formensprache kommen, sowie deren Ansiedlung im aktuellen gesellschaftlichen und künstlerischen Geschehen. Gerade wenn es sich um vertraute und schon häufig gespielte Stoffe und Formen handelt, sollte die besondere Bedeutung der neuen Produktion deutlich formuliert werden. Wichtig ist, dass die Eingabe die Idee und deren mögliche Bühnenwirksamkeit zum Ausdruck bringt und diese eigenständig reflektiert und begründet.
4. Abgrenzung
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
• Festivals,
• Jubiläumsanlässe,
• soziokulturell ausgerichtete Projekte,
• semiprofessionelle Produktionen und Laienensembles,
• Projekte mit hohem Eigenwirtschaftlichkeitspotential (Musical, Kabarett, Revue o.ä.),
• szenische Lesungen und Liederprogramme,
• Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie Schulaufführungen,
• Reine Recherchenarbeiten, die nicht mit der Erarbeitung einer öffentlich einsehbaren Theaterproduktion verbunden sind und
• Institutionen und Gruppierungen, die bereits anderweitig von der Stadt Zürich unterstützt werden.
Von diesem Grundsatz kann die Kommission nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen abweichen.
Beiträge an infrastrukturelle Aufwendungen können nur in Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung geleistet werden, dass diese mehreren Gruppen oder der freien Theaterszene insgesamt zugute kommen.
Unterstützungsgesuche für Tanztheaterprojekte sind an das Ressort Tanz, für Musiktheaterprojekte an das Ressort Musik zu richten. In beiden Fällen sind die Anforderungen in spezifischen Informationsblättern umschrieben, die bei den entsprechenden Ressorts angefordert werden können.
Bei anderweitigen Projekten, die nicht prioritär einer einzelnen Sparte zuzuordnen sind, empfiehlt sich eine vorgängige Kontaktnahme mit den entsprechenden Ressortleitungen des Präsidialdepartementes.
Die formalen Kriterien für eine Gesuchseingabe sind dem Informationsblatt zur Förderung des Freien Theaters in der Stadt Zürich zu entnehmen.
Zürich / Juli 2002; überarbeitet: 8.2009

