Navigation - Zürich - ein kulturelles Zentrum




Produktionsbeiträge

Zurück zur Übersicht

Seite vorlesen

Produktionsförderung

Beitragszusicherungen von über Fr. 25'000.- im Rahmen der Produktionsförderung setzen den Nachweis (=> Spielstättenbestätigung) voraus, dass mindestens acht öffentliche Aufführungen in der Stadt Zürich stattfinden, wobei die Kosten für die Vorstellungen bei den dafür subventionierten Häusern von diesen getragen werden (Gessnerallee, Winkelwiese, Fabriktheater, Stadelhofen, ...). Andernfalls können Teile der Vorstellungskosten ebenfalls ins Produktionsbudget integriert werden. Bei Beiträgen bis Fr. 25'000.- ist ein Nachweis von mindestens fünf öffentlichen Vorstellungen in der Stadt Zürich zu erbringen. Eine bestmögliche weitere Auswertung mit Vorstellungen auch ausserhalb von Zürich ist vorzusehen und zu organisieren. Soll die Premiere ausserhalb Zürichs stattfinden obwohl ein Projekt massgeblich vom PRD gefördert wurde, ist dafür vorher die Einwilligung des Ressorts Theaterförderung einzuholen. Es wird vorausgesetzt, dass sich die GesuchstellerInnen intensiv um eine breite (auch privatwirtschaftliche) Finanzierung bemühen. Der von der Stadt Zürich getragene Anteil kann bis zu 70% des Gesamtbudgets betragen. 

Der Beitrag soll die Planung und Realisierung eines konkreten, in sich geschlossenen Projektes in Zürich ermöglichen. Grundsätzlich sind die Aufführungskosten in den Produktionskosten nicht aufzuführen sondern über die Beiträge der Häuser, resp. mit den Abendeinnahmen zu decken. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem personellen und materiellen Aufwand und beträgt maximal Fr. 150'000.-.

Eingabetermine:  
15. Februar für Premieren in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres
15. September für Premieren in der ersten Hälfte des folgenden Jahres.  

Inhaltliche und formale Kriterien, die der Theaterkommission und dem Präsidialdepartement als Leitlinien für Beitragsleistungen dienen, sind dem Leitbild und dem Informationsblatt zur Förderung des Freien Theaters in der Stadt Zürich zu entnehmen, deren genaue Lektüre vorausgesetzt wird.


Die Intention der Gesuchseingabe sollte in ihren Grundzügen von der Theaterkommission nachvollziehbar sein. Ein Projekt wird entlang der folgenden Punkte diskutiert und beurteilt: Professionalität, Relevanz und Reflexion.

Da das Präsidialdepartement Theaterproduktionen substantiell unterstützen möchte, werden eher weniger Produktionen - diese jedoch besser - gefördert und gewisse Bereiche gar nicht unterstützt. Keine Beiträge werden ausgerichtet an: Festivals, Jubiläumsanlässe; soziokulturell ausgerichtete Projekte; semiprofessionelle Produktionen und Laienensembles; Projekte mit hohem Eigenwirtschaftlichkeitspotential (Musical, Kabarett, Revue o.ä.); szenische Lesungen und Liederprogramme; Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie Schulaufführungen; reine Recherchenarbeiten, die nicht mit der Erarbeitung einer öffentlich einsehbaren Theaterproduktion verbunden sind. Institutionen und Gruppierungen, die bereits anderweitig von der Stadt Zürich unterstützt werden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Von diesem Grundsatz kann die Kommission nur ausnahmsweise und in ausreichend begründeten Fällen abweichen.

Unterstützungsgesuche für Tanztheaterprojekte sind an das Ressort Tanz, für Musiktheaterprojekte an das Ressort Musik zu richten. In beiden Fällen sind die Anforderungen in spezifischen Informationsblättern umschrieben, die bei den entsprechenden Ressorts angefordert werden können.


Zurück zur Übersicht

Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen