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Aufführungs- und Gastspielbeiträge

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Aufführungsbeiträge

Aufführungsbeiträge können ausgerichtet werden an: 

  • Theaterproduktionen von Personen oder Gruppen aus der Stadt Zürich, deren Arbeit bis zur Gesuchseingabe nicht einsehbar war, da das vorliegende Projekt die erste Arbeit darstellt oder die Gruppe der Theaterkommission bisher unbekannt gewesen ist 
  • Vorstellungen von Zürcher Gruppen in Ausnahmefällen
  • Herausragende Gastspiele auswärtiger Theatergruppen in Ausnahmefällen, wenn sich kein geeigneter lokaler Veranstalter finden lässt und sich Herkunftsstadt/-kanton/-land an der Finanzierung der Gastspiele beteiligen.   

Gastspielbeiträge

Zürcher Theatergruppen können Gesuche für Gastspielbeiträge an Aufführungen ausserhalb Zürichs stellen. Es wird damit eine höhere Spielfrequenz und der Austausch von qualitativ guten Projekten und Gruppen innerhalb der Schweiz angestrebt. In besonderen Fällen werden auch Gastspiele im Ausland berücksichtigt. Aus dem allgemeinen Kulturkredit stehen dafür zusätzlich zum Theaterkredit Fr. 80'000.- zur Verfügung.

Diese Möglichkeit für einen Beitrag besteht, wenn sich am betreffenden Ort kein geeigneter oder nur ein mit ungenügenden finanziellen Mitteln ausgestatteter Veranstalter finden liess und wenn sich weitere, vor allem lokale Geldgeber massgeblich, dass heisst zu einem grösseren Anteil, an der Finanzierung der Vorstellungen beteiligen. Der Beitrag der Stadt Zürich beschränkt sich auf eine ergänzende (subsidiäre) Unterstützung und dient insbesondere der Förderung der Qualität und Kontinuität der betreffenden Theatergruppe. Gesuche können nur von den Theaterschaffenden selbst gestellt werden. 

Für Aufführungs- und Gastspielbeiträge gilt:

Für die Beurteilung eines Gesuchs gelten die gleichen Kriterien wie für Produktionsbeiträge (siehe Leitbild). Zusagen können von einer positiven Beurteilung aufgrund einer vorgängigen Visionierung durch die Theaterkommission abhängig gemacht werden. Ein Anspruch auf Unterstützung kann nicht geltend gemacht werden.

Die Höhe der möglichen Beiträge bemisst sich in allen Fällen am Aufwand (Anzahl Spielende; mind. 3) und der Anzahl Aufführungen (mind. 2). Die Höchstsumme beträgt max. Fr. 250.- pro Spielenden auf der Bühne sowie max. Fr. 2‘000.- pro Vorstellung, resp. max. Fr. 10.000.- für eine ganze Serie.

Ausgeschlossen sind Beiträge für Aufführungen an Spielstätten, die zu diesem Zweck (Engagements von Theatervorstellungen) bereits mit Subventionen ausgestattet werden.

Es ist das dafür entwickelte Formular: „Gesuch für Beiträge an Gastspiele und Aufführungsbeiträge“ auszufüllen und in einfacher Ausführung einzureichen. Es ist für jeden Aufführungs- bzw. Gastspielort eine eigene Eingabe einzureichen. 

Eingabetermine:
laufend für das kommende Halbjahr, jedoch bis spätestens 1 Monat vor den Aufführungen.

Inhaltliche und formale Kriterien, die der Theaterkommission und dem Präsidialdepartement als Leitlinien für Beitragsleistungen dienen, sind dem Leitbild und dem Informationsblatt zur Förderung des Freien Theaters in der Stadt Zürich zu entnehmen, deren genaue Lektüre vorausgesetzt wird.


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