Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Medienmitteilungen
Der Stadtrat von Zürich
23. Mai 2012
Prostitutionsgewerbeverordnung wird schrittweise in Kraft gesetzt
Der Stadtrat hat beschlossen, alle Bestimmungen der PGVO, die nicht die Bewilligungsverfahren Strassen- und Salonprostitution betreffen, bereits per 1. Juli 2012 in Kraft zu setzen. Damit soll die Fachkommission Prostitutionsgewerbe möglichst bald ihre Tätigkeit aufnehmen können. Die Bestimmungen zu den Bewilligungsverfahren Strassen- und Salonprostitution treten per 1. Januar 2013 in Kraft.Im März dieses Jahres hat der Gemeinderat die neue
Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) erlassen. Referendums- und
Rechtsmittelfristen sind ungenutzt abgelaufen. Der Stadtrat hat
beschlossen, die Verordnung per 1. Juli 2012 teilweise in Kraft zu
setzen.
Die Teilinkraftsetzung betrifft insbesondere die Einsetzung
einer breit abgestützten beratenden Fachkommission (Art. 3 PGVO),
bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der städtischen und
kantonalen Behörden, der Fachorganisationen, der Salonbetreibenden
und der Quartiere. Die behördliche Zusammenarbeit und der Einbezug
von Fachorganisationen sind von entscheidender Bedeutung, damit die
mit der Prostitutionsgewerbeverordnung verfolgten Ziele erreicht
werden können.
Zweck der Verordnung ist es, die Wohnbevölkerung vor
negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes und die
Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen. Zu schützen
sind auch die öffentliche Ordnung und die Gesundheit der am
Prostitutionsgewerbe beteiligten Personen. Schliesslich soll auch
die gesundheitliche und soziale Prävention sichergestellt werden.
Aufgaben der Fachkommission sind die Koordination und
Begleitung der Präventions-, Informations- und Schutzmassnahmen
sowie der Umsetzung der Verordnung zuhanden des Stadtrats.
Insbesondere wird sie sich mit den noch zu erarbeitenden
Ausführungsbestimmungen zur PGVO befassen, welche die
Bewilligungsverfahren Strassen- und Salonprostitution
konkretisieren.
Mit der Teilinkraftsetzung der PGVO per 1. Juli 2012 erhält
der Stadtrat auch die Kompetenz, Strichzonen und die damit
verbundenen Rahmenbedingungen in der Stadt festzulegen. Ab 1. Juli
2012 können zudem Freier gebüsst werden, welche die Dienstleistung
von Strassenprostituierten ausserhalb der zugelassenen Strichzonen
nachsuchen oder in Anspruch nehmen.
Thema: Sicherheit, Gesundheit
Organisationseinheit: Stadtrat

