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Jugendbewilligung für Outdoor-Partys wird fortgeführt

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich wird die 2012 eingeführte «Jugendbewilligung» für Outdoor-Partys weiterführen. Nach der erfolgreichen Pilotphase im Sommer 2012 soll die «Jugendbewilligung» gemäss Entscheid des Stadtrats künftig als eigene Kategorie innerhalb der städtischen Veranstaltungsrichtlinien geführt werden.

30. Januar 2013

Mit dem Pilotprojekt «Jugendbewilligung für Outdoor-Partys» im Sommer 2012 hat der Stadtrat auf diverse Konflikte bei der Auflösung von Outdoor-Partys im Sommer 2011 sowie den Vorfällen rund um die illegalen Partys am Bellevue und Central im September 2011 reagiert. Die Bilanz des Pilotprojekts fiel grossmehrheitlich positiv aus. Die Zielsetzung, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Freiräume zu ermöglichen sowie das Konfliktpotenzial zwischen Jugendlichen und Behörden zu reduzieren, wurde erreicht. Insgesamt wurden während der Pilotphase 33 Gesuche für eine «Jugendbewilligung» beantragt, wovon 30 Partys bewilligt wurden. 21 Partys wurden durchgeführt.

Der Stadtrat hat aufgrund der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt entschieden, die «Jugendbewilligung» für Outdoor-Partys weiter zu führen und neu als eigene Kategorie in den städtischen Veranstaltungsrichtlinien zu führen. Bezüglich Kriterien hat der Stadtrat einige Anpassungen beschlossen. So wird für die Bewilligung künftig eine Gebühr von rund 100 Franken verlangt. Hingegen können Veranstaltende neu eine Materialtransporterlaubnis beantragen. Keine Änderungen zum Pilotprojekt gibt es bezüglich Eignung der Party-Örtlichkeit, nicht-kommerzieller Ausrichtung, Grösse der Party, Verhinderung von Lärmemissionen, Abfallentsorgung sowie Alter und Wohnort: Die Bewilligung wird nur an Gesuchstellenden erteilt, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben.

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