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Anwohnerparkkarte

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Anwohnende udn domizilierte Gewerbetreibende können eine Anwohnerparkkarte beziehen.

Anwohnende sowie domizilierte Gewerbetreibende können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse immatrikulierten leichten Motorwagen eine Parkbewilligung für die Blaue Zone ihres Postleitzahlkreises beantragen. 


Berechtigung
Die Bewilligung berechtigt, das Fahrzeug unbeschränkt in der Blauen Zone des angegebenen Postleitzahlkreises abzustellen. 


Bezug
Haltende von Fahrzeugen mit Zürcher Nummernschilder können die Parkkarten online, telefonisch oder schriftlich bei der Bewilligungsstelle anfordern.

Wochenaufenthalter/-innen, Halter von Fahrzeugen mit ausserkantonalen oder ausländischen Nummernschildern und Gewerbebetriebe müssen die Parkkarten schriftlich bei der Bewilligungsstelle beantragen.  


Gebühren
CHF 240.- pro Jahr 


Angebrochene Monate werden voll in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Gebühr für alle nicht angebrochenen vollen Monate zurückerstattet.

Mit dem Erwerb einer Anwohnerparkkarte entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz in der Blauen Zone. 


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Telefon 044 411 89 16
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