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Gesundheitswesen
Ärzte - Spitex - Gehbehinderte Personen
Ärzte mit einer eigenen Praxis, im ärztlichen Notfalldienst der Stadt Zürich eingeteilte Ärzte, öffentlich-rechtliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal können eine Spezialbewilligung beantragen. Auch gehbehinderte Personen, denen während längerer Zeit eine Fortbewegung zu Fuss nur für sehr kurze Strecken oder nur mit besonderen Hilfsmitteln möglich ist, sind berechtigt, eine Spezialbewilligung zu beantragen. Diese Spezialbewilligung ermöglicht es ihnen, in einem erweiterten Umfeld der Blauen Zonen ihr Fahrzeug abzustellen.
Parkkarten für das Gesundheitswesen
Spezialbewilligung für Arzt im Dienst
Spezialbewilligung für Arzt auf Patientenbesuch
Spezialbewilligung für Notfallarzt
Spezialbewilligung für Gemeindekrankenpflege im Dienst
Parkkarte für Ersatzfahrzeuge
Spezialbewilligung für gehbehinderte Fahrzeugführende
Parkplätze für behinderte Personen in Zürich

