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Spezialbewilligung für Arzt auf Patientenbesuch
Die Spezialbewilligung berechtigt Ärzte, die Patienten ausserhalb der Praxis besuchen, für die Dauer des Patientenbesuchs am Aufenthaltsort des Patientens in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) maximal 4 Stunden zu parkieren. Die Ankunftszeit ist in allen Fällen mittels Parkscheibe anzuzeigen.
Für den Erhalt einer Spezialbewilligung haben die Ärzte ein schriftliches und durch den Ärzteverband der Bezirke Zürich und Dietikon bestätigtes Gesuch an die Bewilligungsstelle zu richten.
Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.
Am Praxisstandort hat die Bewilligung keine Gültigkeit!
Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderjahr
Bemerkungen
Auflagen und Bezugsberechtigung
Vorschriften über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Parkkartenvorschriften)
Spezialbewilligung für Arzt auf Patientenbesuch

