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Spezialbewilligung für Gemeindekrankenpflege im Dienst

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Die Spezialbewilligung berechtigt öffentliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal für die Dauer des Pflegeeinsatzes am Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) maximal 4 Stunden zu parkieren.

Die Spezialbewilligung berechtigt öffentliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal für die Dauer des Pflegeeinsatzes am Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) maximal 4 Stunden zu parkieren. Die Ankunftszeit ist in allen Fällen mittels Parkscheibe anzuzeigen. Parkgebühren sind keine zu entrichten.

Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderjahr


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