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Anwohnerparkkarte für Firmen
In der Stadt Zürich domizilierte Gewerbetreibende können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse immatrikulierten leichten Motorwagen eine Parkbewilligung für die Blaue Zone ihres Postleitzahlkreises beantragen.
Berechtigung
Die Bewilligung berechtigt, das Fahrzeug unbeschränkt in der Blauen Zone des angegebenen Postleitzahlkreises abzustellen.
Gebühren
CHF 240.- pro Jahr
Angebrochene Monate werden voll in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Gebühr für alle nicht angebrochenen vollen Monate zurückerstattet.
Mit dem Erwerb einer Anwohnerparkkarte entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz in der Blauen Zone.

