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Gewerbeparkkarte
Handwerksbetriebe können für ihre Fahrzeuge (leichte Motorwagen) eine Gewerbeparkkarte beantragen. Beim Fahrzeug muss es sich nachweislich um einen zu Gewerbezwecken verwendeten als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen handeln.
Die Parkkarte gilt nur für die auf der Vorderseite vermerkten Kontrollschild-Nummern. Die Parkkarte ist für alle Blauen Zonen der Stadt Zürich gültig.
Auf der Parkkarte dürfen maximal 6 Firmenfahrzeuge aufgeführt werden. Die Parkkarte ist aber nur für jenes Fahrzeug gültig, in dem die Originalkarte aufliegt.
Gebühren
CHF 600.- pro Jahr
Angebrochene Monate werden voll in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Gebühr für alle nicht angebrochenen vollen Monate zurückerstattet.
Bemerkungen
Auflagen und Bezugsberechtigung
Vorschriften über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Parkkartenvorschriften)
Gewerbeparkkarte beantragen

