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Spezialbewilligung für Handelsreisende
Handelsreisende, welche während ihrer Tätigkeit schwere und umfangreiche Musterkollektionen oder -koffer mit hohem Wert mit sich führen, erhalten eine Spezialbewilligung. Diese berechtigt sie, während der Dauer der Vorführung in der Blauen Zone sowie auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen maximal 4 Stunden zu parkieren.
Die Ankunftszeit ist in allen Fällen mittels Parkscheibe anzuzeigen.
Gebühren:
CHF 330.- pro Jahr
Bemerkungen
Auflagen und Bezugsberechtigung
Vorschriften über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Parkkartenvorschriften)
Spezialbewilligung für Handelsreisende beantragen

