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Bewilligung für Ausnahmefahrten
Bezugsberechtigt sind Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten, mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können.
Gebühren
CHF 30.- pro Jahr
Bemerkungen
Auflagen und Bezugsberechtigung
Vorschriften über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Parkkartenvorschriften)
Zufahrtsbewilligung beantragen

