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Tagesbewilligung für die Blauen Zonen zum Sozialtarif

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Bezugsberechtigt sind Institutionen, die nachweislich einem gemeinnützigen Zweck dienen und ohne Gewinnorientierung arbeiten.

Bezugsberechtigt sind Institutionen, die nachweislich einem gemeinnützigen Zweck dienen und ohne Gewinnorientierung arbeiten. Das Fahrzeug, für das ein Bewilligungsblock beantragt wird, muss auf den Namen eines Mitarbeitenden der Institution immatrikuliert sein.

Die Bewilligung berechtigt, das Fahrzeug am aufgeführten Tag unbeschränkt in allen Blauen Zonen der Stadt Zürich abzustellen. Auf der Vorderseite müssen das Datum (Tag der Gültigkeit) und die Kontrollschild-Nummer gut lesbar eingetragen werden. Ebenfalls ist der betreffende Wochentag anzukreuzen.

Die Bewilligungen können nur blockweise (Block à 10 Bewilligungen) bezogen werden. Der Block wird auf eine bestimmtes Kontrollschild-Nummer ausgestellt.

Das schriftliche Gesuch für eine Bewilligung ist an die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr zu richten. K
eine Rückvergütung von nicht benützten Tagesbewilligungen!

Gebühren
CHF 80.- pro Block à 10 Bewilligungen


Zufahrtsbewilligung beantragen

 


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