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Zufahrtsbewilligung Langstrasse Zone West / Ost

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Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Betroffenes Gebiet: Schöneggstrasse, Militärstrasse, Kanonengasse, Hohlstrasse.

Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.

Die Bewilligung dient als Ausweis bei den kontrollierten Einfahrtsstellen an der Schöneggstrasse und Tellstrasse.

Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.

Betroffenes Gebiet
Schöneggstrasse, Militärstrasse, Kanonengasse, Hohlstrasse.

Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 3.00 Uhr.

Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderahr


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