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Die Parkscheibe

In der Stadt Zürich sind nur die EURO-Parkscheiben zugelassen. Diese sind beim Parkieren in der Blauen Zone hinter die Windschutzscheibe zu legen. Die Ankunftszeit ist einzustellen.

Die Parkscheibe dient als Kontrollinstrument für Parkzeitbeschränkungen in den Blauen Zonen. Die Parkscheibe ist auch auf denjenigen Parkfeldern einzusetzen, welche mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer die maximale Parkdauer anzeigenden Zusatztafel beschildert sind.

Anwenden der Parkscheibe
Auf Strassen und Plätzen in der Blauen Zone ist das Parkieren an Werktagen (Montag bis Samstag) zeitlich beschränkt. Bei jedem in einer Blauen Zone parkierten Fahrzeug muss eine Parkscheibe gut sichtbar angebracht werden.  

Gebüsst wird, wenn

  • die Parkscheibe nicht gut oder nicht vollständig sichtbar ist.
  • die Ankunftszeit falsch eingestellt wurde.
  • die maximal zulässige Parkdauer überschritten wurde.
  • die Ankunftszeit neu eingestellt wurde, ohne dass das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt worden ist. 
  • eine nicht den Vorschriften entsprechende Parkscheibe verwendet wird ( siehe auch hier )

Anmerkungen: elektronische Parkscheiben sind nicht erlaubt. 

Einstellen der Parkscheibe
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.

Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden. 

Beispiel
Ankunftszeit:     09.05 Uhr
Einstellung:      09.30 Uhr
Abfahrtszeit:     10.30 Uhr  

Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 8.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Die Bestimmungen über den Gebrauch der Parkscheibe und die in der Blauen Zone erlaubte Parkzeit stehen auch auf der Rückseite der Parkscheibe. 

Bezug

Parkscheiben können unter anderem bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr (Mühlegasse 18), bei den Wachen der Stadtpolizei Zürich oder im Fachhandel bezogen werden.

Weitere Informationen

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