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Begegnungszonen
Erlebnis Begegnungszone
Erleben und gewinnen Sie eine neue Dimension an Wohn- und
Lebensqualität! Möglich macht dies die attraktive Begegnungszone.
Ob Jung oder Alt, von einer Begegnungszone profitieren alle.
Das Miteinander von Zufussgehenden und Verkehrsteilnehmenden
wird auf eine neue partnerschaftliche Basis gestellt. In
zahlreichen Begegnungszonen in der Stadt Zürich funktioniert dies
bereits hervorragend.
Miteinander die Begegnungszone nutzen
Damit eine Begegnungszone entstehen kann, muss sie in der
Quartierbevölkerung breit abgestützt sein. So lassen sich
verkehrsarme Quartierstrassen zu Begegnungszonen aufwerten. Die
Strassen haben zudem einen Bezug zu den Vorgartenbereichen
aufzuweisen. Überdies müssen rechtliche und verkehrsplanerische
Grundlagen erfüllt sein. Um in den Begegnungszonen die
Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist ein Miteinander zwischen
Zufussgehenden und Verkehrsteilnehmenden wichtig. Die
Verkehrsflächen in Begegnungszonen sind Aufenthaltsräume für Kinder
und Erwachsene. Sie sind gegenüber Fahrzeugen vortrittsberechtigt.
Die Fahrzeuge dürfen aber nicht unnötig behindert werden. Die
Höchstgeschwindigkeit in Begegnungszonen beträgt 20 km/h. Das
Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen
gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Begegnungszonen: Das Wichtigste
Die Begegnungszone bringt für alle mehr Lebensqualität und
gehört allen! Die Strasse ist Aufenthaltsort für Kinder und
Erwachsene sowie Verkehrsfläche. Zudem trägt die Begegnungszone zur
Verkehrssicherheit bei.
Vortritt für Zufussgehende
Zufussgehende geniessen gegenüber Fahrzeugen den Vortritt.
Die Fahrzeuge dürfen in den Begegnungszonen jedoch nicht unnötig
behindert werden.
Tempo 20
In den Begegnungszonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20
km/h. Diese gilt für alle Fahrzeuge.
Parkieren
Das Parkieren ist erlaubt, jedoch nur an den durch Signale
oder Markierungen gekennzeichneten Stellen. Fahrräder dürfen auf
dem Trottoir abgestellt werden, sofern ein mindestens 1,5 Meter
breiter Raum frei bleibt.
Fussgängerstreifen
In den Begegnungszonen gibt es keine Fussgängerstreifen.
Zufussgehende dürfen die Strasse an beliebigen Orten betreten und
überqueren.
Rücksichtnahme
Die Begegnungszone ist Verkehrs- und Aufenthaltsfläche
zugleich. Dies erfordert von den Benutzern gegenseitige
Rücksichtnahme und Verständnis.