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Begegnungszonen

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An der Einfahrt zu jeder Begegnungszone steht ein Signal.

Erlebnis Begegnungszone

Erleben und gewinnen Sie eine neue Dimension an Wohn- und Lebensqualität! Möglich macht dies die attraktive Begegnungszone. Ob Jung oder Alt, von einer Begegnungszone profitieren alle.

Das Miteinander von Zufussgehenden und Verkehrsteilnehmenden wird auf eine neue partnerschaftliche Basis gestellt. In zahlreichen Begegnungszonen in der Stadt Zürich funktioniert dies bereits hervorragend.

Miteinander die Begegnungszone nutzen

Damit eine Begegnungszone entstehen kann, muss sie in der Quartierbevölkerung breit abgestützt sein. So lassen sich verkehrsarme Quartierstrassen zu Begegnungszonen aufwerten. Die Strassen haben zudem einen Bezug zu den Vorgartenbereichen aufzuweisen. Überdies müssen rechtliche und verkehrsplanerische Grundlagen erfüllt sein. Um in den Begegnungszonen die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist ein Miteinander zwischen Zufussgehenden und Verkehrsteilnehmenden wichtig. Die Verkehrsflächen in Begegnungszonen sind Aufenthaltsräume für Kinder und Erwachsene. Sie sind gegenüber Fahrzeugen vortrittsberechtigt. Die Fahrzeuge dürfen aber nicht unnötig behindert werden. Die Höchstgeschwindigkeit in Begegnungszonen beträgt 20 km/h. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.


Begegnungszonen: Das Wichtigste

Die Begegnungszone bringt für alle mehr Lebensqualität und gehört allen! Die Strasse ist Aufenthaltsort für Kinder und Erwachsene sowie Verkehrsfläche. Zudem trägt die Begegnungszone zur Verkehrssicherheit bei.

Vortritt für Zufussgehende

Zufussgehende geniessen gegenüber Fahrzeugen den Vortritt. Die Fahrzeuge dürfen in den Begegnungszonen jedoch nicht unnötig behindert werden.

Tempo 20

In den Begegnungszonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Diese gilt für alle Fahrzeuge.

Parkieren

Das Parkieren ist erlaubt, jedoch nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen. Fahrräder dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, sofern ein mindestens 1,5 Meter breiter Raum frei bleibt.

Fussgängerstreifen

In den Begegnungszonen gibt es keine Fussgängerstreifen. Zufussgehende dürfen die Strasse an beliebigen Orten betreten und überqueren.

Rücksichtnahme

Die Begegnungszone ist Verkehrs- und Aufenthaltsfläche zugleich. Dies erfordert von den Benutzern gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis.


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