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Tempo 30
Sicherheit und Ruhe
Tempo 30 ist ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der
Lebensqualität. Zudem bringt Tempo 30 mehr Ruhe und mehr
Sicherheit. Die Zürcher Erfolgsgeschichte «Tempo 30» nahm im Mai
1991 ihren Anfang. Schon zwei Jahre nachdem der Bund die
Einrichtung von Tempo-30-Zonen ermöglicht hatte, begann Zürich mit
den entsprechenden Umsetzungsarbeiten. In den folgenden Jahren
wurden weitere 39 Tempo-30-Zonen eingerichtet - meist mittels
kostenintensiven baulichen Massnahmen. Der Ruf aus der Bevölkerung
nach einer flächendeckenden und raschen Einführung von Tempo 30
wurde immer lauter.
Diesem Bedürfnis wollte die Stadt Zürich entsprechen, dabei
aber auch der angespannten Finanzlage Rechnung tragen. Sie
entschloss sich daher Ende der Neunzigerjahre, bei der Einführung
weiterer Tempo-30-Zonen weniger auf bauliche und mehr auf
signalisationstechnische Massnahmen zu setzen. Das Fahrverhalten
der Automobilisten sollte also mittels Markierungen im Strassenraum
beeinflusst werden. Mit dieser neuen Strategie führte die Stadt
Zürich bis ins Jahr 2002 weitere 89 Tempo-30-Zonen ein.
Bei den dabei angewandten Markierungen konnte nicht auf die
eidgenössische Signalisationsverordnung abgestützt werden, da diese
zu jener Zeit in Überarbeitung war und keine Vorgaben für
Tempo-30-Zonen existierten. Die Stadt Zürich hat wie keine andere
Schweizer Stadt Pionierarbeit bei der Einführung von Tempo 30
geleistet - mangels verbindlicher Vorgaben des Bundes auch
hinsichtlich der dabei angewandten Markierungen. Heute liegen
bundesweite Markierungsrichtlinien vor. Die Stadt Zürich passt nun
ihre Markierungen entsprechend an.
Weniger Unfälle dank Pionierarbeit
Andere Städte und der Bund haben von den Erfahrungen der
Stadt Zürich in Sachen Tempo 30 profitiert. Die geleistete
Pionierarbeit hat sich aber noch in anderer und bedeutend
wichtigerer Hinsicht gelohnt. Die Einführung von Tempo-30-Zonen hat
nachweislich zu einer Reduktion der Unfallzahlen und der Anzahl
Verletzten in Zürichs Quartieren geführt.
Beginn Tempo-30-Zone
Die Einfahrten zu den Tempo-30-Zonen sind mit dem Signal
«Tempo 30» signalisiert.
Rechtsvortritt
Wer von rechts kommt, hat in Tempo-30-Zonen Vortritt.
Vortrittsregelnde Signale fallen weg. Die Markierungen entsprechen
der Norm SN 640851 Abschnitt D "Hinweis auf den gesetzlichen
Rechtsvortritt".
Fussgängerstreifen
In Tempo-30-Zonen gibt es in der Regel keine
Fussgängerstreifen. Fussgängerinnen und Fussgänger können die
Strasse an einer beliebigen Stelle überqueren. Ausnahmsweise können
Fussgängerstreifen jedoch bei Spitälern, Kindergärten, Schulen,
Alters- und Pflegeheimen weiterhin markiert sein.