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Eignungsverfahren HF
Zulassung zum Diplomlehrgang Rettungssanitäter/in HF
Auf Grund des Berufsbildungsgesetzes vom 01. Januar 2004 gehört die Diplomausbildung Rettungssanitäter/in zur Höheren Berufsbildung.
Wer sich für eine Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule bewirbt, benötigt für die Zulassung eine Eignungsabklärung. Ein positives Abklärungsresultat bleibt drei Jahre gültig.
Das ab August 2010 kostenpflichtige Eignungsverfahren (Fr. 120.--) besteht aus den folgenden vier Schritten:
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Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie untenstehend.
Schritt 2: Eignungspraktikum / Eignungsabklärung im Rettungsdienst
Nach bestandenem Eignungstest erfolgt die Bewerbung durch die Kandidatin / den Kandidaten bei einem anerkannten Rettungsdienst in der Schweiz, für das Eignungspraktikum . Dieses dauert mindestens 2 Tage.
Die Zielsetzung dieses Eignungspraktikums ist die Beurteilung der persönlichen und praktischen Eignung für den Beruf dipl. Rettungssanitäter/in HF.
Es wird eine Fremdbeurteilung durch den Rettungsdienst sowie eine Selbstbeurteilung durch die Kandidatin / den Kandidaten erstellt.
Das Eignungspraktikum kann 1x wiederholt werden.


