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Eignungsverfahren HF
Zulassung zum Diplomlehrgang Rettungssanitäter/in HF
Auf Grund des Berufsbildungsgesetzes vom 01. Januar 2004 gehört die Diplomausbildung Rettungssanitäter/in zur Höheren Berufsbildung.
Wer sich für eine Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule bewirbt, benötigt für die Zulassung eine Eignungsabklärung. Ein positives Abklärungsresultat bleibt drei Jahre gültig.
Das ab August 2010 kostenpflichtige Eignungsverfahren (Fr. 120.--) besteht aus den folgenden vier Schritten:
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