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Eignungsverfahren HF
Zulassung zum Diplomlehrgang Rettungssanitäter/in HF
Auf Grund des Berufsbildungsgesetzes vom 01. Januar 2004 gehört die Diplomausbildung Rettungssanitäter/in zur Höheren Berufsbildung.
Wer sich für eine Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule bewirbt, benötigt für die Zulassung eine Eignungsabklärung. Ein positives Abklärungsresultat bleibt drei Jahre gültig.
Das ab August 2010 kostenpflichtige Eignungsverfahren (Fr. 120.--) besteht aus den folgenden vier Schritten:
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Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie untenstehend.
Zulassungsbedingungen zum Diplomlehrgang Rettungssanitäter/in HF
Voraussetzungen
- Abschluss auf Sekundarstufe II (abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder Matura oder einen Diplom- bzw. Fachmittelschulabschluss)
- Bestandenes Eignungsverfahren (alle 4 Schritte!)
- Fahrbewilligung Kat. B
- Fahrbewilligung Kat. D1 für Ambulanzen (spätestens bei Ausbildungsabschluss)
- Ausbildungsplatz in einem Rettungsdienst
Anforderungen
- Psychische, körperliche und soziale Eignung und Belastbarkeit
- Flexibilität, rasches Reaktionsvermögen
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Engagement im Umgang mit Menschen
- Medizinisches und technisches Interesse
- guter Ausdruck in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich)
- Bereitschaft zu unregelmässigem Arbeitseinsatz und Nachtdienst


