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Veranstaltungsauflagen der Feuerpolizei

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Konzerte: Mit feuerpolizeilicher Bewilligung.

Konzerte: Mit feuerpolizeilicher Bewilligung.

Sie planen ein Fest, ein Konzert, einen Flohmarkt oder eine ähnliche Veranstaltung?
Je nach Art und Grösse des Anlasses benötigen Sie dafür eine Bewilligung. Zusätzlich sind auch feuerpolizeiliche Bestimmungen einzuhalten.


Die für die Bewilligung Ihres Anlasses zuständigen Stellen erfahren Sie bei:
"Veranstalten - Verkaufen - Wirten"


Auszug der wichtigsten feuerpolizeilichen Auflagen bei Veranstaltungen

Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für öffentliche und private Anlässe in Bauten:

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Weitere Informationen

Notfallnummern Polizei 117, Feuerwehr 118, Sanität 144

Kontakt

Stadt Zürich
Schutz & Rettung
Feuerpolizei

Beatenplatz 1
Postfach
8021 Zürich
Telefon 044 411 26 66

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Übrige Zeiten nur nach telefonischer Voranmeldung

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