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Fragen & Antworten

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Wie alarmieren Sie uns richtig?

Bleiben Sie ruhig und denken Sie immer an die eigene Sicherheit! Grundsatz: Schauen – Denken – Handeln. Downloaden Sie hier unser praktisches Infoblatt im PDF-Format mit Tipps rund um die Alarmierung des Rettungsdienstes.


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Wie sind wir noch schneller bei Ihnen?

Sie helfen uns, wenn Sie Personen zur Einweisung des Rettungswagens an der Strasse positionieren. Machen Sie mit Winken auf sich aufmerksam und benützen Sie bei Dunkelheit eine Taschenlampe. Nachts ist es für die eintreffenden Rettungskräfte  besonders hilfreich, wenn Sie zusätzlich die Haus- oder Wohnungsbeleuchtung brennen lassen.


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Kann ich den Rettungssanitäter/-innen während dem Einsatz helfen?

Ja! Bleiben Sie ruhig und folgen Sie den Anweisungen des Rettungspersonals. Die Rettungssanitäter/-innen werden je nach Situation einige Fragen an Sie haben. Versuchen Sie, diese möglichst kurz und präzise zu beantworten.


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Weshalb fährt nicht bei jedem Einsatz eine Notärztin/ein Notarzt mit?

Es würde in der Schweiz die medizinischen Ressourcen überfordern sowie die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, stets eine Notärztin/einen Notarzt im Rettungsfahrzeug mitzuführen. Die Rettungssanitäter/-innen werden in ihrer Ausbildung während drei Jahren auf den Einsatz von medizinischen und chirurgischen Notfällen ausgebildet und können die Einsätze selbst führen. Sie besitzen ärztlich delegierte Kompetenzen, die sie am Patienten anwenden dürfen. Zudem absolvieren sie jährlich wiederkehrende Kompetenzprüfungen.


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Wann darf/soll ich den Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 alarmieren?

Grundsätzlich dürfen sie den Rettungsdienst rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr für sämtliche medizinischen Notfälle alarmieren. Es ist uns bewusst, dass der Begriff „Notfall“ vom Laien sehr individuell ausgelegt wird. Was für den Einen ein „Notfall“ ist, ist für den Anderen eine Bagatelle. Deshalb gilt nach wie vor: Telefonieren Sie uns sofort, auch wenn Sie unsicher sind. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Einsatzdisponenten, welcher Ihr Anruf entgegen nimmt, die Situation nach Dringlichkeit abzuschätzen – überlassen Sie die Entscheidung also einfach dem Profi! Leider ist die Hemmschwelle, den Rettungsdienst zu alarmieren allgemein zu hoch, so dass viel wertvolle Zeit verloren geht. Vor allem in Situationen, bei denen klar ist, das der/die Patient/in in einem Spital behandelt werden muss: Wählen Sie direkt den Notruf 144! Es ist kein Problem, wenn sich der vermeintliche Notfall nicht als solcher herausstellt – lieber einmal zuviel alarmiert als einmal zu wenig. Der Disponent berät sie dann umfassend und kann ihnen allenfalls auch einen Notfallarzt organisieren.


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Wer bezahlt einen solchen Einsatz?

Liegt dem Einsatz eine Krankheit zu Grunde, bezahlt die obligatorische Grundversicherung einen Teil des Einsatzes. Je nach Versicherungspolice der Patientin/des Patienten (z.B. abgeschlossene Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen), werden auch die gesamten Kosten übernommen. Liegt dem Einsatz ein Unfall zu Grunde, kommt die SUVA oder eine andere Unfallversicherung dafür auf. Die Rechnung muss aus gesetzlichen Gründen immer an die Patientin/den Patienten ausgestellt werden.


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Was muss ich mit der Rechnung tun?

Das Vorgehen ist in der Regel gleich, wie nach einem Hausarztbesuch. Sie erhalten die Rechnung, welche Sie mit dem beigelegten Einzahlungsschein bezahlen. Zur Rückerstattung senden Sie eine Kopie der Rechnung an Ihre Krankenkasse oder ihre Unfallversicherung, bzw. direkt an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Inkassostelle.


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Wer fährt als Besatzung in einem Rettungswagen mit?

Obwohl es leider noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt, ist es in der Schweiz üblich, dass in der Besatzung mindestens ein/e dipl. Rettungssanitäter/-in (HF) mitfährt. Der Rettungsdienst von Schutz & Rettung setzt bereits seit Jahren ausschliesslich diplomierte Rettungssanitäter/-innen mit entsprechendem Fähigkeitsausweis ein. Da wir aber auch eine Berufsausbildung anbieten, sind die Fahrzeuge teilweise ergänzend mit Rettungssanitäter/-innen in Ausbildung besetzt. Für Verlegungen und planbare Transporte können im Bedarfsfall auch Transportsanitäter/-innen zum Einsatz kommen.


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Wie werde ich diplomierte/r Rettungssanitäter/in?

Bitte informieren Sie sich auf der Website der Höhere Fachschule für Rettungsberufe.


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Wieso stellen Sie das Martinshorn auch nachts an?

Eine Fahrt mit Sondersignalen bedeutet für den/die Fahrer/in des Rettungswagens ein Höchstmass an Konzentration. Eine Sondersignal-Fahrt heisst, dass eine visuelle Signalisation (= Blaulicht) und eine auditive Signalisation (= Martinshorn) vorliegen muss. Diese Signale müssen grundsätzlich zusammen eingeschaltet werden und bilden nur im Doppelpack eine Sicherheit – am Tag und in der Nacht. Selbstverständlich versucht der Rettungsdienst gerade in Ruhezeiten auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Dies ist leider auf Grund des Eigenschutzes und der Verkehrssicherheit nicht immer möglich. Ausserdem schreibt das Bundesgesetz bezüglich Sondersignal vor, dass Blaulicht und Horn zwingend zusammen eingeschaltet sein müssen.


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Kann ich bei dem Rettungsdienst ein Praktikum absolvieren?

In einem Rettungswagen mitzufahren ist grundsätzlich nicht möglich. Angehenden Rettungssanitätern/-innen und soweit möglich Mitarbeitenden von Partnerorganisationen, bieten wir die Möglichkeit, ein Praktikum bei uns zu absolvieren. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserer Dienstplanung auf.


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