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Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrolle
Automatische Verkehrskontrolle
Die Abteilung Sonderleistungen betreibt automatische Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen. Die Anlagen für die Rotlichtüberwachung werden nur an festgestellten Unfallschwerpunkten eingesetzt. Darüber hinaus werden Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung auch zu Lärm- und Abgasminderung in Wohngebieten betrieben.
Geschwindigkeitsmessung
Gemäss der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung sind bei Geschwindigkeitskontrollen folgende Sicherheitsmargen von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen:
Bei Radar- und Schlaufenmessungen:
- 5 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h
- 6 km/h bei einem Messergebnis von 101-150 km/h
- 7 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h
Bei Lasermessungen:
- 3 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h
- 4 km/h bei einem Messergebnis von 101-150 km/h
- 5 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h
Rotlichtkontrolle
Die Busse für eine Rotlichtübertretung beträgt SFr. 250.-
(sofern keine erhöhte abstrakte oder konkrete Gefährdung vorliegt).


