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Äussere Uferzone

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Befahren der äusseren Uferzone (von 150 - 300 Meter vom Ufer entfernt)

Zum Schutz der Uferbefestigungen und des Pflanzenbestandes in den Uferbereichen besteht in der äusseren Uferzone bis zu einer Entfernung von 300 Metern vom Ufer entfernt eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h, die unbedingt einzuhalten ist. Auch hier müssen die Wasserschutz- bzw. Seepolizeien eine Widerhandlung mit einer Verzeigung ahnden, was zu einer Busse und entsprechenden Spruch- und Schreibgebühren führt.


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