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Geschwindigkeitsbegrenzung

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Geschwindigkeitsbegrenzung und erweiterte Uferzone im unteren Stadtzürcher Seebecken

Im unteren Stadtzürcher Seebecken befinden sich in den Steg- und Hafenanlagen rund 2500 Schiffsstandplätze. Auch die ganze Kursschifffahrt auf dem Zürichsee hat als Ausgangsort die Stege am Bürkliplatz, wo täglich Dutzende von Ausflugsschiffen an- und ablegen. Ebenfalls befinden sich mehrere öffentliche Badeanlagen in diesem Bereich. Von dort aus, aber auch vom ganzen übrigen Ufer aus, wo das Baden überall gestattet ist, tummeln sich an schönen Sommertagen Hunderte von Schwimmenden. Bei dieser intensiven Nutzung ist eine gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber für das ganze untere Seebecken der Stadt Zürich eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h erlassen. Diese gilt auf der ganzen Seebreite unterhalb der Linie Saffainsel bis Fischstube Zürichhorn. Leider scheint diese Regelung immer noch vielen MotorschiffführerInnen unbekannt zu sein, was regelmässig zu Verzeigungen durch die Wasserschutzpolizei führt und je nach Geschwindigkeit Bussen inklusive Spruch- und Schreibgebühren in der Höhe von mehreren hundert Franken zur Folge hat. Wir meinen, dass mit gemütlicher und langsamerer Fahrweise der Ausblick auf unsere schöne Stadt viel besser genossen und das gesparte Bussgeld für ein schönes Nachtessen in einem der Uferrestaurants eingesetzt werden kann.


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