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Schwimmwesten
Mitführen und Tragen von Schwimmwesten
Es ist vorgeschrieben, dass für jede an Bord befindliche Person ein geeignetes Rettungsgerät mitgeführt werden muss. Rettungsgeräte nützen nur dann, wenn sie im Ernstfall auch getragen werden. Es ist daher wichtig, dass diese immer griffbereit verstaut werden. Bei laufender Sturmwarnung ist es sinnvoll, Rettungswesten immer zu tragen. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt zudem, diese bereits vorsorglich bei laufender Vorsichtsmeldung anzulegen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Kindern jederzeit und bei allen Windverhältnissen einen Rettungskragen anzulegen, weil damit nach einem Sturz über Bord die Chancen für eine glückliche Rettung massiv steigen.


