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Vortrittsregeln
Einhaltung der Vortrittsregeln
Besonders an Wochenenden mit schönem Wetter tummeln sich eine Vielzahl von Schiffen auf dem Zürichsee. Wenn dann auch noch eine schöne Bise weht, schlägt das Herz jedes Seglers und jeder Seglerin höher und man nutzt die idealen Verhältnisse unter vollen Segeln. Bei so viel Verkehr auf dem See sind die Kenntnisse der wichtigsten Vortrittsregeln unerlässlich:
- Segelschiffe haben grundsätzlich gegenüber Motorschiffen und Ruderbooten ein Vortrittsrecht. Demgegenüber haben sie Kursschiffen sowie Güterschiffen und Berufsfischern auszuweichen. Gegenüber der Kurs- und Güterschifffahrt ist dabei ein minimaler Abstand von 50 Metern einzuhalten. Der einzuhaltende Abstand zu Schiffen der Berufsschifffahrt beträgt seitlich und voraus 50 Meter, achterlich 200 Meter.
- Begegnen sich zwei Segelschiffe, so hat dasjenige Schiff mit dem Wind von Steuerbord gegenüber demjenigen mit Wind von Backbord Vortritt. Dies ist leicht an der Stellung des Grosssegelbaumes zu erkennen.
- Erhalten beide Segelschiffe den Wind von der gleichen Seite, so hat dasjenige Schiff Vortritt, das sich auf der windabgewandten Seite befindet. Also hat immer dasjenige Schiff auszuweichen, das sich auf derjenigen Seite befindet, wo der Wind herkommt.


