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Die Voraussetzungen

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Grundvoraussetzungen sind ein ausgeglichener Charakter, Freude an Kontakten mit Menschen jeglicher geografischer und gesellschaftlicher Herkunft und ein vernünftiger Sinn für Gerechtigkeit. Dazu kommen folgende formale Anforderungen:

  • Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung C
  • Alter zwischen 20 und 45 Jahren
  • abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung
  • gute Schul- und Allgemeinbildung (Schulbesuch in der Schweiz)
  • Sprache Schweizerdeutsch
  • gute schriftliche Ausdrucksweise
  • Einwandfreier Leumund
  • Führerausweis Kategorie B (Personenwagen)
  • Mindestgrösse: Frauen 160 cm, Männer 170 cm

In der äusseren Erscheinung werden keine Extreme geduldet. Tätowierungen, die beim Tragen eines Kurzarmhemdes sichtbar sind, werden nicht toleriert.

Tipp
Gar nicht erst melden sollten sich Personen, die

  • nicht Schicht arbeiten wollen/können,
  • kein Blut sehen können,
  • Einzelgänger oder Moralisten sind,
  • cholerische, rechthaberische oder machtbesessene Züge aufweisen,
  • einen Hang zum Weltverbessern haben.


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