Navigation - Polizeidepartement




Organisation

Seite vorlesen

Stadtrichteramt strukturell

Das Stadtrichteramt hat aufgrund seiner richterlichen Befugnisse eine spezielle Stellung in der Verwaltungslandschaft.
Um die dadurch vom Prinzip der Gewaltentrennung geforderte Unabhängigkeit zu gewährleisten, untersteht das Amt nur administrativ dem Polizeidepartement der Stadt Zürich.
Als Aufsichtsbehörde amtet hingegen das Statthalteramt des Bezirkes Zürich, und materielle Korrekturen obliegen dem Bezirksgericht Zürich.


nach oben

Organisation

Chef des Amts ist der Stadtrichter von Zürich. Daneben sind aber auch all seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter vom Stadtrat namentlich mit denselben richterlichen Befugnissen betraut, d.h. auch sie sind zur Verhängung von Bussen und zur direkten Antragstellung bei den Gerichten im Bereich des Übertretungsstrafrechts einzeln ermächtigt.
Für die Beurteilung von einfach gelagerten Verzeigungsfällen, deren Beurteilung keiner besonderen juristischen Fachausbildung bedarf, sind speziell geschulte, ebenfalls vom Stadtrat dazu ermächtigte Sachbearbeitende zuständig.

Die Gewährung gemeinnütziger Arbeit anstelle der Busse fällt dagegen in den Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der  Abteilungs- bzw. Bereichsleitenden der Abteilung Rechnungswesen. 

Diese für die Verwaltung atypische Kompetenzenkonstellation führt denn auch bei der Amtsleitung zu zwei voneinander weitgehend unabhängigen Gremien. Eines ist für die operative Leitung und das andere für eine möglichst einheitliche und rechtsgleiche Praxis bei der Beurteilung von Verzeigungsfällen zuständig


nach oben

Organigramm

Organigramm

nach oben

Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen