Einbürgerungen

Seite vorlesen

Das Zürcher Bürgerrecht, ein Bekenntnis zu Zürich

Mit dem Erlass «Integrationspolitische Schwerpunkte 2006 – 2010» bekräftigt der Stadtrat seine Haltung, dass sich Zürich als weltoffene Stadt versteht, dass sie sich zu den Vorteilen einer pluralistisch zusammengesetzten Bevölkerung bekennt und dass die Handlungsfelder von Regierung und Verwaltung schwerpunktmässig darauf ausgerichtet sind.

Zürcher oder Zürcherin wird, wer als unbescholtene Person als Schweizer Bürger oder Bürgerin seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich wohnt oder als Ausländer oder Ausländerin die eidgenössischen Wohnsitzerfordernisse erfüllt und seit mindestens zwei bzw. sechs Jahren in der Stadt Zürich wohnt.

Interessierte Personen melden sich persönlich (mit Ausländerausweis, Fahrausweis oder Identitätskarte) bei der Kundenberatung der Bürgerrechtsabteilung im Stadthaus.

Telefonische Beratung ist nur für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger möglich, die das Bürgerrecht der Stadt Zürich erwerben möchten.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

nach Organisation

Behörden, Allgemeine Verwaltung, Departemente & Dienstabteilungen

 
 
 

Notrufnummern

Telefonnummern mit 24-Stunden-Betrieb

 
Kartenportal
Stadtplan, Katasterauskunft, Wohnbauförderung, GeoShop
Häufig gestellte Fragen
Amtshäuser der Stadt Zürich
Wichtige Dienste
Entsorgung, Ferien, Baustellen, Newsletter