Auftrag

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Finanzaufsicht

Die Finanzkontrolle unterstützt fachlich unabhängig den Stadtrat (Exekutive) und den Gemeinderat (Parlament) bei der Finanzaufsicht und der Haushaltkontrolle.
Im Rahmen dieser Aufgabe überprüft sie die gesamte Haushaltführung der Stadt Zürich und erfüllt dabei interne und externe Revisionsaufgaben.
Existenz und Auftrag der Finanzkontrolle basieren auf kantonalen und kommunalen Rechtsgrundlagen (Gemeindegesetz, Haushaltkontrolle § 140 a).

Interner Revisionsbereich (Unterstützung der administrativen Finanzaufsicht):

Prüfung und Beurteilung . . .

  • von Zweckmässigkeit und Effektivität der Internen Kontrollsysteme1 (IKS) in finanziellen und operativen Bereichen bei den Departementen und Dienstabteilungen
  • des wirtschaftlichen Einsatzes der finanziellen Mittel
  • der Buch- und Kassenführung
  • von Projektplanungen und -durchführungen im Rechnungswesen
  • von EDV-Systemen und -Applikationen2
  • von Kreditabrechnungen
  • von Verfahrensabläufen im Baubereich

Externer Revisionbereich (Stadt und Mandate):

Prüfung von Ordnungs- und Rechtmässigkeit . . .
  • des Budgets (nur Stadt)
  • der Jahresrechnung
  • der Rechnungsführung
  • sowie Beurteilung der Internen Kontrollsysteme (IKS)1
     
1 Prüfungssystematik im IKS-Bereich: COSO-Modell
2 Prüfungssystematik im Informatik-Bereich: COBIT
 


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