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Die Abschlussprüfungen richten sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Schweizer Prüfungsstandards und dem Handbuch der Wirtschaftsprüfung der Schweizer Treuhandkammer.
Die Revisionsarbeiten unserer MitarbeiterInnen unterstehen einer strengen, klar defnierten internen Qualitätskontrolle. Die Finanzkontrolle ist zudem seit 2004 qualitätszertifiziert (ISO 9001:2000).
Alle Revisions-MitarbeiterInnen der Finanzkontrolle sind fachlich qualifiziert, Prüfungen von Jahresabschlüssen bei Stiftungen, Genossenschaften, Vereinen und Aktiengesellschaften durchzuführen.
Ein grosser Teil unserer Fachleute erfüllt zudem die Anforderung als Revisions-expertin/Revisionsexperte gemäss dem Revisionsaufsichtsgesetz, RAG.



 


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