Jahresberichterstattung

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Hohe Erfolgsquote und mehr Schlichtungsgesuche

Medienmitteilung zum Jahresbericht 2012

Im Rückblick auf das zweite «Praxis-Jahr» mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO kann festgehalten werden, dass sich das vereinheitlichte Zivilprozessrecht bewährt hat. Das Schlichtungsverfahren ist einfach geblieben, erleichtert es doch dem Kläger den Rechtsweg und bietet dem Friedensrichter willkommenen Spielraum. Dazu zählen insbesondere das Instrument des Urteilsvorschlages oder die Kann-Vorschriften beim Entscheid. Unverändert bleibt die Maxime zwischen den Parteien innert zwei Monaten nach Einleitung der Schlichtungsverfahren eine einvernehmliche und gütliche Lösung zu finden.

Auch im zweiten Jahr war die erstinstanzliche Erledigungsquote von 69,2% (2011: 65%) seit Jahrzehnten noch nie so hoch. Bei den arbeitsrechtlichen Streitigkeiten konnte die Erfolgsquote ebenfalls von 59% auf 64% gesteigert werden. Der Streitwert aller Schlichtungsgesuche, die mit einem Streitwert beziffert werden können, beträgt 513 Mio. Franken. Der kleinste Streitwert betrug 38 Franken, der höchste 123 Mio. Franken. Jede erfolgreiche Verhandlung entlastet somit die Gerichte, ergibt finanzielle Einsparungen bei den Parteien bzw. beim Staat und stellt den Rechtsfrieden schnellstmöglich wieder her.

Im vergangenen Jahr sind in der Stadt Zürich 3486 Schlichtungsgesuche eingereicht worden. Dies sind 278 Klagen mehr als im Vorjahr. Von den abgeschlossenen 3389 Verfahren betraf der Hauptanteil mit 2391 Schlichtungsgesuchen, u.a. folgende Konflikte des alltäglichen Lebens: Forderungsklagen, Konsumentenstreitigkeiten, erbrechtliche Klagen, Testamentsanfechtungen usw.

Total sind von den Friedensrichterämtern 998 arbeitsrechtliche Streitigkeiten behandelt worden, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 22% entspricht. Davon wurden 639 Fälle bzw. 64% erstinstanzlich und rechtsverbindlich erledigt.
70% der Schlichtungsverfahren dauerten nicht länger als zwei Monate seit Klageeingang.

Mit einem Urteil bei einem Streitwert bis 2000 Franken wurden 140 Fälle entschieden. 248 Mal wurde den Parteien ein Urteilsvorschlag unterbreitet, davon wurden 40 Vorschläge von einer Partei abgelehnt. Von der neuen Möglichkeit eines Mediationsverfahrens anstelle des gerichtlichen Verfahrens wurde auch im zweiten Jahr der neuen ZPO wiederum kein Gebrauch gemacht.


Die neue ZPO hat den Friedensrichtern mehr Schlichtungsgesuche, aber auch administrative Mehrarbeit sowie neue, willkommene Kompetenzen gebracht. Ausserdem liessen sich bei weit mehr als der Hälfte aller durchgeführten Schlichtungsverfahren die Parteien begleiten oder vertreten. Dies stellt insgesamt eine Bereicherung dar, führt jedoch aber auch zu längeren Sitzungen.

Abschliessend darf festgehalten werden, dass sich die neue Schweizerische Zivilprozessordnung nach den ersten zwei Jahren nicht nur gut eingeführt sondern auch im friedensrichterlichen Verfahren sehr bewährt hat.

Das Jahr 2012 auf einen Blick - Zahlen und Fakten

  • 3389 Schlichtungsgesuche; 285 mehr als im Vorjahr
  • 64 Prozent der 998 arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Endgültig erledigt worden.
  • Über zwei Drittel der Klagen wurden
    im Friedensrichterverfahren endgültig
  • Bei 248 ausgestellten Urteilsvorschlägen bis zu einem Streitwert von CHF 5000 wurden von diesen nur vierzig (19 %) abgelehnt.
  • 2381 Schlichtungsgesuche (70 %) wurden
    innert zwei Monaten erstinstanzlich erledigt.
  • Bei 1094 Schlichtungsverhandlungen liessen sich die Parteien durch einen Rechtsvertreter begleiten oder vertreten.
  • 93 Mal wurde vom Friedensrichteramt ein Dolmetscher / eine Dolmetscherin für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen beigezogen.
  • 513 Mio. Franken betrug der gesamte  Streitwert aller Schlichtungsgesuche, die mit einem Streitwert beziffert sind.
  • Der kleinste Streitwert eines eingereichten Schlichtungsgesuchs belief sich auf 38 Franken, der höchste auf 123 Mio.

30. Januar 2012; Robert Schönbächler, Präsident Bezirksverband Zürich

Der Jahresbericht 2012 ist soeben erschienen und steht auch als Download zur Verfügung.


Rückfragen jederzeit an:

Robert Schönbächler



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