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Zum SeitenanfangErbrechtliche Klagen
Örtliche Zuständigkeit: Wo muss die Klage eingereicht werden?
Erbrechtliche Klagen, z.B. betreffend Testamentsanfechtung oder Erbteilung, sind beim Friedensrichteramt am letzten Wohnsitz des Erblassers einzureichen.
Formalitäten: Welche Beilagen sind nötig?
Der Klage ist eine allfällige gerichtliche Verfügung beizulegen (Fristen beachten!). Bei der Abfassung des Rechtsbegehrens ist das Friedensrichteramt behilflich.

