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Zum SeitenanfangRückzug der Klage
Manchmal kann eine Rückzug der Klage die sinnvollste Lösung des Konfliktes sein. Sei es, weil der Beklagte die Forderung erfüllt hat, oder weil die Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss schlecht stehen.
Der Rückzug sollte schriftlich beim Friedensrichteramt eingereicht werden. Auch in diesem Fall müssen Gebühren verlangt werden, welche in der Regel der klagenden Partei auferlegt werden.

