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Behörden
7. Juni 2011, 11.33 Uhr
Zürcher Sozialhilfe: Entwicklung 2010
Die Mengengerüste in der Sozialhilfe haben sich im letzten Jahr in der Stadt Zürich kaum verändert. Die Sozialhilfe-Quote für das Jahr 2010 beträgt 5,0 Prozent. Die Sozialbehörde nimmt seit Beginn der neuen Legislatur veränderte Aufgaben wahr: In der Sonderfall- und Einsprachekommission hat sie rund 100 Sonderfälle und 200 Einsprachen behandelt.Ende Dezember 2010 lag die Zahl der Sozialhilfefälle mit einer Auszahlung bei 8223 (2009: 8069). Der kumulative Fallbestand für 2010 in der Höhe von 12 644 ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich hoch geblieben (2009: 12 699). Die Sozialhilfequote ist aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Stadt Zürich nochmals leicht gesunken: 5,0 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher haben 2010 mindestens einmal Sozialhilfe bezogen (2009: 5,1 Prozent). Insgesamt sind die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Sozialhilfezahlen als eher geringfügig zu veranschlagen. Die Auswirkungen der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung sind noch nicht bezifferbar. Für die Existenzsicherung durch Sozialhilfe wurden 2010 271 Mio. Franken brutto benötigt.
Unrechtmässiger Bezug
Im Jahr 2010 kam es zu 558 Rückforderungen von
Sozialhilfeleistungen in der Höhe von über 2000 Franken. Dabei
handelt es sich in 466 Fällen um unrechtmässigen Bezug, in 92
Fällen um Zweckentfremdung. Die Rückforderungen belaufen sich auf
knapp 6,3 Mio. Franken (2009: 5,9 Mio.), was 2,3 Prozent der
gesamten Unterstützungsleistungen von 271 Mio. Franken entspricht
(2009: 2,4 Prozent).
Ermittlungsaufträge des Inspektorats
Die Sozialbehörde bewilligte im Jahr 2010 69
Ermittlungsaufträge. Das Inspektorat konnte bis Ende Jahr 98
Untersuchungen abschliessen, wodurch die offenen Pendenzen auf 33
Fälle reduziert werden konnten. Bei den abgeschlossenen 98 Fällen
wurde in 54 Fällen der Anfangsverdacht bestätigt. Nachdem sich in
der ersten 18 Monaten seit der Arbeitsaufnahme des Inspektorats
noch in rund drei Viertel der Fälle der Verdacht bestätigte,
erhärtet er sich heute nur noch in rund der Hälfte der
Ermittlungsaufträge.
Neue Organisation und Aufgaben der Behörde
Mit der Neuorganisation der Sozialhilfe auf die neue
Legislatur 2010–2014 musste die Arbeit der Sozialbehörde neu
geregelt werden. Zu diesem Zweck hat sie ein neues
Organisationsreglement verabschiedet, das die interne Organisation
und die Aufgaben und Kompetenzen der Organe der Sozialbehörde
regelt. Die Sozialbehörde ist zudem auf neun Mitglieder verkleinert
worden; der Vorsteher des Sozialdepartements ist weiterhin von
Amtes wegen ihr Präsident. Die Gesamtbehörde befasst sich mit
normativen und strategischen Fragen.
Zur Abwicklung der bei der Sozialbehörde verbliebenen operativen Aufgaben hat sie Organe gebildet und deren Zuständigkeiten festgelegt.
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Sonderfall- und Einsprachekommission:
Die Sonderfall- und Einsprachekommission entscheidet in Sonderfällen über Anträge aus der Verwaltung und über Einsprachen gegen Verfügungen der Verwaltung. Sie besteht aus zwei Kammern, deren Vorsitz je eine Vizepräsidentin resp. ein Vizepräsident innehat. Die beiden Kammern tagen alle drei Wochen alternierend in Dreierbesetzung. Im Jahr 2010 hat sie 109 Sonderfälle und 216 Einsprachen behandelt. -
Aufsicht über das Inspektorat und Erteilen von
Ermittlungsaufträgen:
Das 1. Vizepräsidium übt die Aufsicht über das Inspektorat aus, während das 2. Vizepräsidium wöchentlich die Ermittlungsaufträge bewilligt.
Thema: Soziales, Finanzen
Organisationseinheit: Sozialbehörde

